Wohnrecht einräumen

Hallo, ein Mann will seiner langjährigen Lebenspartnerin für den Fall, daß er versterben sollte, ein Wohnrecht für das von ihm allein erstellte Haus einräumen, Über eine Lebensversicherung ist das Haus in diesem Fall komplett bezahlt. Ist dazu ein Notarvertrag und eine evtl. Eintragung im Grundbuch unbedingt notwendig (Kosten, Rückgängigmachung, etc) ? Was ist für ihn der einfachste Weg, seine Partnerin vernünftig abzusichern.

Vielen Dank für ein paar Tipps und ein frohes neues Jahr für euch alle.

bezahlt. Ist dazu ein Notarvertrag und eine evtl. Eintragung
im Grundbuch unbedingt notwendig (Kosten, Rückgängigmachung,
etc) ?

Wenn das ganze „wasserdicht“ und „erbensicher“ sein soll, Ja.

Was ist für ihn der einfachste Weg, seine Partnerin

vernünftig abzusichern.

Die Eintragung eines Wohnrechtes in das Grundbuch.

Hallo,

Hallo, ein Mann will seiner langjährigen Lebenspartnerin für
den Fall, daß er versterben sollte, ein Wohnrecht für das von
ihm allein erstellte Haus einräumen, Über eine
Lebensversicherung ist das Haus in diesem Fall komplett
bezahlt. Ist dazu ein Notarvertrag und eine evtl. Eintragung
im Grundbuch unbedingt notwendig (Kosten, Rückgängigmachung,
etc) ? Was ist für ihn der einfachste Weg, seine Partnerin
vernünftig abzusichern.

Es ist zu unterscheiden zwischen heutiger und späterer Situation. D.h. es ist durchaus möglich schon heute ein Wohnrecht im Grundbuch abzusichern, es ist aber genau so möglich, im Rahmen eines Testamentes/Erbvertrages die Erben mit der Gewährung eines Wohnrechtes zu belasten, das dann auch zunächst nur rein schuldrechtlicher Natur sein muss. Die Eintragung kann man dann „nur auf Anforderung durch den Berechtigten“ formulieren.

Was man natürlich bedenken sollte ist die Frage der Erbschaftssteuer, denn so ein Wohnrecht ist natürlich Geld wert, und die Lebensgefährtin ist steuerlich natürlich schlecht gestellt. Da sollte man sich überlegen, ggf. schon zu Lebzeiten Werte so zu übertragen, dass man die Freibeträge mehrfach nutzt. Außerdem ist natürlich immer zu fragen, ob ein Nießbrauchsrecht nicht ggf. die bessere Alternative ist, da dies auch einen Vermietungserlös sichern würde, wenn der Berechtigte nicht in der Lage/Willens ist, selbst die Wohnnutzung zu betreiben.

Da es hier um viel Geld geht, sollte man hier nicht zu geizig sein, und sich von einem freundlichen Anwaltskollegen mit entsprechender Spezialisierung oder einem Notar beraten lassen. Das ist gut investiertes Geld.

Gruß vom Wiz

Hier mein Kommentar dazu:

>>> Ist dazu ein Notarvertrag und eine evtl. Eintragung

im Grundbuch unbedingt notwendig (Kosten, Rückgängigmachung,
etc) ?

Das nicht-eingetragene Recht wäre nur ein „halbes“, weil eine Grundbuch-Eintragung gegen viele Unzulänglichkeiten des jeweiligen Eigentümers (Test.änderung, Überschuldung, Versteigerung usw. usw.) wirklich hilft, vorausgesetzt, daß der zugrundeliegende Vertrag komplett korrespondiert. Beides läßt man ausschließlich durch einen Notar regeln. Dessen Kosten sind übrigens günstiger, als die eines Anwalts.
Schließlich: Man läßt möglichst nicht das minderwertige Wohnrecht, sondern ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB eintragen!! Dabei ist möglichst festzulegen, wer z.B. die Heizkosten, Reparaturen, Wartungen bezahlt und wer den Garten nutzen und pflegen kann/soll. Wünsche Erfolg und ein gutes 2007! H.G.