Hallo zusammen,
angenommen Herr A möchte eine Immobilie kaufen. Da er selbst zu alt ist, bittet er den Sohn, die Immobilie auf seinen Namen zu kaufen und zu finanzieren. Er versichert ihm mündlich!!!, alle anfallenden Kosten wie Tilgung, Grundsteuer, Hausgeld etc. zu übernehmen. Im Gegenzug läßt er sich und seine „Frau“ (sie sind geschieden, leben aber zusammen), also die Mutter, ins Grundbuch eintragen mit einem lebenslangen Wohnrecht.
Der Sohn willigt ein und nach einiger Zeit stellt der Vater die Zahlungen ein und zieht aus der Wohnung aus. Die Mutter hat nur ein Existenzminium und kann nur noch 300 Euro anstatt wie bisher 510 Euro überweisen. Grundsteuer und Sonderzahlungen werden nicht mehr finanziert, d.h. der Sohn muss mindestens 200 Euro im Monat selbst aufbringen.
Nach einiger Zeit schafft es der Sohn die Zahlungen nicht mehr zu leisten und steht vor dem Problem, die Wohnung auf Grund des Wohnrechts des Vaters, nicht verkauft zu bekommen, dieser beharrt darauf und stellt sich quer. Die Mutter wäre jederzeit mit einer Austragung einverstanden.
Ist der Vater im Recht? Warscheinlich ja, aber ist dies nicht irgendwo auch eine Vortäuschung von falschen Tatsachen? Ok, es wurde nichts schriftlich festgehalten, aber die mündlichen Vereinbarungen wurden vor Zeugen gesagt.
Der freiwillige Auszug des Vaters aus der Wohnung stellt mE einen Umstand dar, welcher zur Änderung der Geschäftsgrundlage führt. Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben muss dies erst recht gelten, wenn er seinen Verpflichtungen aus der Absprache nicht nachkommt. Die Folge wäre dann, dass das Wohnrecht aufgegeben wurde bzw. nach Anpassung des Vertrages nicht vereinbart wurde und somit ein Anspruch auf Tilgung aus dem GB besteht.
Weiterhin besteht - im Rahmen der tatsächlichen Beweismöglichkeit - ein Schadenersatzanspruch gegen den Vater. Evtl. würde er einsehen, dass eine entsprechende Tilgung mit einhergehender Verkaufsmöglichkeit auch in seinem Interesse zur Schadensminimierung beiträgt.
Bitte meine Ansicht nicht unreflektiert übernehmen !
Das mein ich ja mit der Beweislage. Aber immerhin hast Du ja scheinbar Zeugen.
Sollte, was natürlich im Rahmen familiärer Streitigkeiten traurig ist, eine gerichtliches Verfahren notwendig werden, liegt es immer noch am Richter, was er für wahr hält.
Ich weiß ja weder warum der Vater sich so verhält, noch warum das Ganze auf den Sohn laufen sollte. Aber dazu enthalte ich mich mal.
Aber ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Richter davon ausgeht wird, das Wohnrecht sei ohne (Gegen-)Leistung seitens des Vaters eingeräumt worden.
Das ganze hat sich daraus ergeben, das der Vater 2002 schon zu alt war, um selbst einen Kredit zu beantragen. Daraufhin hat der Sohn seine Unterschrift darunter gesetzt. Er wollte die Wohnung gar nicht haben, er hat es als Gefallen getan.
Dazu kommt, das die Finanzierung auch noch mit einem Vorfinazierungskredit läuft, dh. es wird erst Eigenkapital angespart um dann den eigentlichen Kredit zu bekommen. D. h. monatlich zahlt der sohn gut 300 euro an zinsen und 150 euro sparrate - die laufzeit ist dementsprechend…