Guten Tag,
ist es möglich, dass sich die Eigentümer einer Immobilie hierfür „einfach so“ ein Wohnrecht eintragen lassen?
danke, dalga
Guten Tag,
ist es möglich, dass sich die Eigentümer einer Immobilie hierfür „einfach so“ ein Wohnrecht eintragen lassen?
danke, dalga
ist es möglich, dass sich die Eigentümer einer Immobilie
hierfür „einfach so“ ein Wohnrecht eintragen lassen?
Wer oder was sollte sie daran hindern ?
Hallo!
ist es möglich, dass sich die Eigentümer einer Immobilie
hierfür „einfach so“ ein Wohnrecht eintragen lassen?Wer oder was sollte sie daran hindern ?
Die Leute vom Grundbuchamt vielleicht, die (zwar immer, wenn ich sie besuche, nicht wirklich so aussehen, aber ganz bestimmt trotzdem) bessere Dinge zu tun haben, als Eintragungen vorzunehmen, die das Gesetz nicht vorsieht?
Was die Frage angeht, ist das ein Bereich des Sachenrechts, für den ich mindestens ein Buch bräuchte, daher muss ich hier passen. Ich kann nur mutmaßen, dass es nicht geht, weil das Wohnungsrecht vom BGB als das Recht definiert wird, „ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen“. Und wie will man in einer Wohnung leben und zugleich sich selbst davon ausschließen?
Wohnungsrecht vom BGB als das Recht definiert wird, „ein
Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des
Eigentümers als Wohnung zu benutzen“. Und wie will man in
einer Wohnung leben und zugleich sich selbst davon ausschließen?
Ich kenne das eingetragene Wohnrecht nicht aus juristischer Sicht, sondern als wertminderndes Recht bei der Beleihung.
Wenn ich Dich richtig verstehe, kann ein Wohnrecht nur für einen Nicht-Eigentümer eingetragen werden. Üblicherweise wird es ja eingetragen, wenn Häuser von den Eltern auf die Kinder übertragen werden, wenn erstere noch am Leben sind oder im Rahmen testamentarischer Verfügungen. Daher hatte ich vermutet, dass das Wohnrecht immer eingetragen werden kann.
Also: Liege ich richtig mit dem „Nicht-Eigentümer“ ?