Wohnrecht im Erdgeschoss, Vermietung Obergeschoss

Guten Tag!
Meine Frage: Darf das Obergeschoss vermietet werden, wenn im Erdgeschoss Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen ist, es aber keinen seperaten Eingang gibt? Danke für Eure Auskunft.

Hallo,
Verstehe ich das richtig? Muss der Nutzer der oberen Wohnung, um in diese zu gelangen durch die Wohnräume des Erdgeschoss-Nutzers gehen? Da ginge natürlich nicht. Oder wie meinen Sie das mit „keinen eigenen Eingang“?
Gruß
Slides

Hallo Slides!
Ja, das Haus gehört der Tochter, die im Obergeschoss wohnt, die Mutter wohnt im Erdgeschoss. Bisher gabs da keine Probleme. Allerdings möchte die Tochter evtl. ihre Wohnung oben vermieten. Die neuen Mieter müssten also, um in ihre Wohnung zu gelangen, durch die Diele im Erdgeschoss, welche an alle Zimmer der Mutter angrenzt. Die Mutter könnte dann nicht einfach aus dem Schlafzimmer in ihr Bad, Wohnzimmer oder Küche, ohne vielleicht den neuen Mietern zu begegnen. Sie wäre somit in ihrer Privatsphäre sehr gestört.

1 „Gefällt mir“

Grundsätzlich sehe ich hier kein Problem auf ein Vermietungsrecht. Vielleicht sollte man die EG-Bewohnerin finanziell an der Mieteinnahme beteiligen, damit sie ein Durchgangsrecht gewährt. Oder aber man nimmt eine bauliche Änderung vor, z. B. eine Aussentreppe zum 1. OG oder Teilung des Flurs.