Hallo, eine Bekannte hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit und bezahlt Miete. Ein Kind hat nach ihrem Tod noch Wohnrecht. Sie ist nun im Pflegeheim.Das Wohnrecht erlischt nicht, aber wann und wie beendet man das Mietverhältnis? Gibt es Kündigungsfristen? Worauf muß man achten?
gibt es bestimmt. Auf Eigenbedarf zu kündigen geht glaube ich trotzdem. Nur wie genau das geregelt ist, fragst du besser bei der Rechtsberatung nach, will hier nichts falsches sagen
Hallo
Man sollte zunächst mal schreiben, worum es genau geht
> Mietverhältnis auf Lebenszeit, oder
> Wohnrecht i.S. BGB § 1093
Dazu z.B. hier
Und woraus ergibt sich der Übergang des Wohnrechts auf die Tochter der Berechtigten?
Grundsätzlich endet ein Wohnrecht nur in 3 Fällen
- wenn es zeitlich befristet ist, zu dem bestimmten Datum
- wenn es auf Lebensdauer bestimmt ist, mit dem Tod des/der Berechtigten
- mit Zustimmung des/der Berechtigten
Grüsse Rudi
Hallo Rudi,
Du hast recht. Es ist ein Mietverhältnis auf Lebenszeit der Eltern, das ggf. nach deren Tod von einem Kind weitergeführt werden kann. Ansonsten muss man spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt also knapp 3 Monate. Am Besten, man redet mit dem Vermieter.
Grüße urselotte