Oma hat im Haus der mittlersten Tochter Wohnrecht auf Lebenszeit. Die Enkelin bewohnt im gleichen Haus das OG. Nun ist die Oma so schwer pflegebedürftig, dass sie im Haus einer anderen Tante wohnt und nicht wieder in ihre Wohnung zurückkehren kann (sie ist auch schon 88 Jahre!). Diese Tante, deren Tochter, der Schwiegersohn in Spe etc. gehen nun fast täglich in Omas Wohnung ein und aus, um irgendwelche Sachen zu holen. Dabei werden Türen geknallt und die Haustür bleibt unabgeschlossen zurück. Die Sachen, die Oma tatsächlich benötigt, könnten sie längst alle geholt haben.
Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, diesen Zugang zu verwehren bzw. dieses Wohnrecht aufgrund der Situation aufzuheben? Wie ist das rechtlich? Die mittlerste Tochter meint, wegen des Wohnrechtes dürfte sie das Haustürschloss nicht austauschen, aber die Situation ist wirklich sehr belastend für die Enkelin.
Für eine rechtlich begründete Antwort vielen Dank!
Die Tochter die der Oma das Wohnrecht eingeräumt hat, besitzt auch eine Abschrift/Ausfertigung der Bewilligung für das Wohnrecht. Der Inhalt der Bewilligung muss zunächst gewürdigt werden. Sehr oft sind hier auch Erlöschenstatbestände schon mit aufgenommen.
ml.