Guten Tag,ich habe in meinem grundbuch ein eingetragenes wohnrecht auf 2.stelle durch meine mutter.
notariell wurde ebenfalls eingetragen, dass ich ab dem zeitpunkt, wenn meine mutter nicht mehr ein eigenes einkommen mehr erzielt,verpflichtet bin alle nebenkosten tragen.(wir sind seit ca 3 jahren schwer verkracht). das habe ich auch getan, bzw tue ich. aktuell bekomme ich allerdings nun per anwalt mitgeteilt, dass ich auch den strom übernehmen muss. sie fordert die summe ab 2008 rückwirkend ein. ich gehe derzeit davon aus, dass strom nicht zu den üblichen nebenkosten gehört und ich dieses nicht auch noch tragen muss…wer kann mir da helfen?
Guten Tag,ich habe in meinem grundbuch ein eingetragenes
wohnrecht auf 2.stelle durch meine mutter.
anwalt mitgeteilt, dass ich auch den strom übernehmen
Hallo, Hr. Geißler,
Leider kann ich diese Frage nicht beantworten. Zum Wohn- und Nutzungsrecht kann am Besten ein Notar helfen, der den Vertrag auch sieht. Es wird wahrscheinlich sehr auf den ganz genauen Wortlaut ankommen.
Im Mietrecht zählt nur der Strom für die allgemeine Beleuchtung+Heizung des Hauses zu den Nebenkosten. Strom für die
Wohnung selbst nicht. Aber auch dieser könnte im Vertragswege unter Umständen eingeschlossen sein (werden).
MfG
E. Streitwieser
Hallo Herr Geißler,
leider kann ich Ihnen bei diesem Problem nicht helfen, da ich nicht Bescheid weiß. Ich hoffe Sie erhalten von anderen Personen Antwort auf Ihre Frage!
Viel Glück in diesem Streitfall.
Liebe Grüße,
Swana Bergmann
Hallo lieber Markus
ich denke mal das Strom zu den Nebenkosten gehört die deine Mutter selbst zahlen muss weil dies Kosten ja nicht zu den allgemeinen Nebenkosten gehören die auf das Haus bezogen sind.
Ich wünsche dir viel Glück mit deinem Fall
Lg