Wohnrecht nach 11 Jahren

Hallo vill. kann mir einer helfen.
Ich bin noch verheiratet, lebe aber schon 11 Jahre getrennt.
Zahle auch Unterhalt, freiwillig.
Sie ist ausgezogen und wir sind beide Rentner.
Habe mich aber nicht scheiden gelassen weil sie meine Rente später bekommen soll.

Sie hat ihre Mietwohnung durch eigenbedarf des Mieters verloren.
Nun hat sie z.Zeit keine Wohnung in Aussicht.

Kann sie den wiedereinzug bei mir, (Mietwohnung) vollziehen, erzwingen?
Danke erstmal Gruß Heinz

Wenn sie noch mit im Mietvertrag steht, dann kann sie das schon denn dann ist sie ja immer noch Mitmieterin der Whnung. ramses90

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Nachdem sie ausgezogen war, hat einiges mitgenommen, habe ich der Vermieterin gesagt, dass ich alleine in der Mietwohnung wohne. Der Mietvertrag wurde nicht geändert, die ganzen Abrechnungen, Nebenkosten usw. gingen dann nicht mehr auf Familie …sondern auf Herrn… Eben seit Jahr 2009. Da brauche einen Guten Rat wenn sie auf einmal vor meiner Türe steht. Gruß Heinz

Eine Wohnung aus der man raus muss wegen Eigenbedarf, verliert man ja nicht von heute auf morgen. Je nachdem wie lange sie darin wohnte beträgt die Kündigungsfrist zwischen 3 und 9 Monaten und da sie Rentnerin ist, dürfte es ja wohl auch kein Problem sein in einer anderen Stadt oder Gemeinde eine Wohnung zu finden. falls sie sich bei Dir meldet um bei Dir einziehen zu wollen, dann halte ihr all dies vor!
Bis dahin suchste ein Gespräch mit Deinem Vermieter und bittest ihn Deinen Mietvertag auf Dich allein zu ändern.
Das hat dann zwar den Nachteil, dass Du, seitens des Vermieters, dann nur noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hast aber damit sollte man leben können wenn die Gefahr gebannt wäre, Deine Verfloßene wieder in die Wohnung aufnehmen zu müssen. ramses90

Probelem bei der Änderung ist, dass die Jetzige Mieterin / halbexEhefrau da ein Wörtchen als Vertragspartei mitzureden hat. Ebenso verzichtet dann die Vermieterseite auf Sicherheit, denn im Falle von Schulden kann sie ja beide Vertragspartner zur Kasse bitten, dann nur noch einen.

zugegebener weiße ja, nur habe ich dazu keine wirkliche Idee. Nur, dass es jede entscheidung eben auch eine Mänge Nachteile mit sich bringt, wie du ja gerade Merkst, du könntest den Mietvertrag nicht mal ohne deine Frau kündigen und Ausziehen. Da wäre es wirklich besser gewesen die Scheidung zu vollziehen.

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Da bin ich mir bei beidem garnicht so sicher weil die Ehefrau durch ihren Auszug den Besitz an der Wohnung aufgegeben hat.
https://dejure.org/gesetze/BGB/856.html
Und das war ja keine kurzfristige Angelegenmheit bei 11 Jahren die seitdem vergangen sind. ramses90

Sie will mir alles unterschreiben und nimmt vom Wohnrecht abstand,der Mietvertrag
wird auch geändert. nochmal Glück gehabt.

Danke für Eure Hilfe Heinz

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