Annahmen:
Eltern räumen einem ihrer volljährigen Kinder ein lebenslanges Wohnrecht in einer Wohnung ihres Mehrfamilienhauses ein. (Grundbucheintrag vorhanden).
„Kind“ nutzt das Wohnrecht seit mehreren Jahren unentgeltlich.
Die Eltern versterben und das Haus geht testamentarisch allein auf die Geschwister über. Die Geschwister verlangen Miete vom Wohnrechtsinhaber.
Fragen:
Dürfen die Geschwister Miete verlangen?
Ist nach jahrelangem unentgeltlichen Gebrauch des Wohnrechts zu Lebzeiten der Eltern davon auszugehen, dass diese ihrem Kind ein unentgeltliches Wohnrecht einräumen wollten - und wenn ja, kann das unentgeltliche Wohnrecht durchgesetzt werden?
Vielen Dank an alle, die ihr Wissen zur Verfügung stellen.