Hallo Günter,
erst mal vielen Dank für Deine erschöpfende Auskunft 
Eine Frage habe ich noch:
Nehmen wir mal an, Du hast recht (und das glaube ich nun
langsam auch). Und die Nebenkosten müsste demnach der
Eigentümer tragen. Was ist denn mit folgendem:
Derjenige, der in diesem Fall das Wohnrecht innehat, zahlt
auch selber seinen Strom! Die Wohnung hat einen eigenen
Stromzähler und daher auch einen eigenen Vetrag mit dem
Stromlieferanten.
Und mit dieser Information zu Deinen bisherigen ändetr sich insoweit zwnagsweise meine Betrachtung des Vorganges. Denn somit steht wohl eines fest. Der Wohnberechtigte hat die direkt verursachten Kosten wohl zu tragen. Jetzt also spätestens muss man den genauen Vertragstext kennen, denn diese und die frühere Info sind nicht mehr identisch. Aus Deinen früheren Fragen war davon auszugehen, dass der Mieter Miete zahlt und dann ist Sense. Nun schreibst Du über die selbst zu zahlenden Stromkosten. Also muss ich mal unterstellen, dass zumindest die direkt verbrauchten Kosten wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Strom und Heizung möglicherweise im Vertrag nicht erfasst sind und diese Kosten umlagefähig sind. Hier muss man nun den Vertrag wirklich exakt kennen.
Dann sind - wenn hier nichts vereinbart wurde - nun im Gegensatz zu Nebenkosten wie Grundsteuer, diese Kosten vom Mieter zu tragen, also dem, der das Wohnrecht hat.
Demnach müsste er ja diese Kosten sogar noch
vom Eigentümer wiederbekommen, oder? Das kann ja wohl nicht
sein. Was hat der denn mit seinem Strom zu tun?
Hätte das dann nicht beim Wasser z.B. genauso gemacht werden
können (eigener Vertrag mit Wasserlieferanten)? Wäre dann
nicht der Eigentümer genauso aussen vor?
Also, schlichtweg, genau kann man Dir die Frage nur beantworten, wenn man den gesanten Text des Vertrages kennt. Ich will aber mal versuchen, dieses Problem aus rechtlicher Sicht und aus Sicht der Vernunft zu beantworten.
Lassen wir mal die Kosten für Versicherungen, Grundsteuer, Kaminfeger, Kabelanschluss, Gartenpflege, Wartungen weg. Diese ----müssen ----- vereinbart sein, sonst können sie nicht abgerechnet werden.
Wasser-Abwasser, Heizkosten (ohne Wartung, ohne Kaminfeger), halte ich - wenn die Stromkosten direkt vom Mieter getragen werden müssen - für umlagefähig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Hinweis auf Stromkosten an den Versorger lässt diese Vermutung zu. Dies sind persönliche Kosten und wenn als Ausgleich für den Kauf nur z.B. 400,00 monatlich Kostenanteile verrechnet werden, muss der Wohnberechtigte diese anderen Kosten tragen, weil sonst ja nicht 400 DM monatlich geleistet werden sondern der um Wasser/Abwasser, Müllabfuhr und Heizung sich erhöhende Betrag ja eine zusätzlich Zahlung zu einer nicht bestehenden Vereinbarung ist. Dies setzt aber voraus, dass in der Vereinbarung nicht steht, dass DM 400,00 angerechnet werden und mit diesem Betrag alle Nebenkosten abgegolten sind. Also nochmals, ist eine entsprechende Vereinbarung getroffen, kann nicht umgelegt werden, Es kommt also auf den genauen Text der Vereinbarung an.
Sorry, ich nerve vielleicht, aber ich möchte es ganz genau
wissen 
Tust Du nicht. Ist u.a. mein Job.
Gruss Günter