Hallo Gemeinde,
man nehme an, eine Mutter schenkt ihrer Tochter ihr Haus.
Dafür wird für die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht in einem Anbau des Hauses vereinbart.
Dieses Wohnrecht gilt ausschließlich für die Mutter und ist nicht im Grundbuch eingetragen.
Verkauft die Tochter nun das Haus, welche Pflichten hat sie dann noch gegenüber der Mutter?
Das der Käufer wegen des nicht erfolgten Grundbucheintrags nichts mit der Mutter zu tun hat ist soweit klar.
Aber ist die Tochter zu einer Abstandszahlung verpflichtet?
Kann die Mutter Schadenersatz o.ä. geltend machen?
Für Erläuterung dankbar.
Grüße,
Fonz
man nehme an, eine Mutter schenkt ihrer Tochter ihr Haus.
Dafür wird für die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht in einem
Anbau des Hauses vereinbart.
Dieses Wohnrecht gilt ausschließlich für die Mutter und ist
nicht im Grundbuch eingetragen.
Dann kommt eventuell eine Haftung des beurkundenden Notars infrage.
Verkauft die Tochter nun das Haus, welche Pflichten hat sie
dann noch gegenüber der Mutter?
Unterhaltspflichten.
Das der Käufer wegen des nicht erfolgten Grundbucheintrags
nichts mit der Mutter zu tun hat ist soweit klar.
Richtig.
Aber ist die Tochter zu einer Abstandszahlung verpflichtet?
Kann die Mutter Schadenersatz o.ä. geltend machen?
Indirekt schon. Das Haus gibt es nicht zurück, aber den Gegenwert in Geld.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html
oder
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.html
Gruß
smalbop