Wohnrecht ohne Mietvertrag ?

Vater und zwei Töchter sind Hauseigentümer. Vaters Freundin ist vor ca. 12 Jahren in das Haus eingezogen. Vater muss wg Demenz ins Pflegeheim. Um die Kosten des Heimplatzes finanzieren zu können, muss das Haus verkauft werden. Freundin hat weder Wohnrecht, noch Mietvertrag. Wie muss ihr gekündigt werden und mit welcher Frist?

Hallo,

ich weiß nicht genau, wie es mit einem Gewohnheitsrecht aussieht. Allerdings kann es sein, dass sie in einer angemessenen Frist ausziehen muss, die man ihr gibt.

Am besten wäre es aber, wenn man sich beim Anwalt erkundigt. Das wird auch nicht so teuer sein, wenn es nur bei dieser Info bliebe.

Hallo,

ich weiß nicht genau, wie es mit einem Gewohnheitsrecht
aussieht. Allerdings kann es sein, dass sie in einer
angemessenen Frist ausziehen muss, die man ihr gibt.

Es gibt in D kein Gewohnheitsrecht!

Am besten wäre es aber, wenn man sich beim Anwalt erkundigt.
Das wird auch nicht so teuer sein, wenn es nur bei dieser Info
bliebe.

Kosten für eine Erstberatung liegen bei ± 200.-€. Billig ist das jedenfalls nicht.
MfG ramses90

Hi, ein Mietvertrag kann auch mündlich erfolgen, was im geschilderten Fall wahrscheinlich geschah.
Wenn es ein 2 Familienhaus ist kann der Lebensgefährtin ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten nach § 573a BGB gekündigt werden.
Das Problem hier ist der demente Vater, der die Kündigung aussprechen muss, es in diesem Zustand aber nicht mehr darf/kann.
Da müsste der rechtliche Betreuer, falls der die Vermögensvorsorge innehat, einspringen.
MfG ramses90

Hallo,

ein Mietvertrag kann auch mündlich erfolgen, was im
geschilderten Fall wahrscheinlich geschah.

Wie kommst Du darauf? Sind denn Mietzahlungen geflossen? An die Töchter als Miteigentümer auch? Denn der Vermieter muss ja gar nicht der Opa sein.

Gruß
Testare_

Es gibt in D kein Gewohnheitsrecht!

Tatsächlich? siehe: http://www.juraforum.de/lexikon/gewohnheitsrecht

Gruß Merger

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Hallo,

ein Mietvertrag kann auch mündlich erfolgen, was im
geschilderten Fall wahrscheinlich geschah.

Wie kommst Du darauf? Sind denn Mietzahlungen geflossen? An
die Töchter als Miteigentümer auch? Denn der Vermieter muss ja
gar nicht der Opa sein.

Nee, ist er auch nicht, weil´s der Vater der Töchter ist und die Freundin des Vaters der Töchter.
Wie kommste denn auf ´nen Opa?
Der war nie im Spiel und ist wahrscheinlich schon lange tod.
Mit den Mietzahlungen das wissen wir nicht, deshalb schrieb man auch nur :„wahrscheinlich“.
MfG ramses90

Gruß
Testare_

Hier sollte man sich anwaltichen Rat holen,da es sich um eine eheähnliche Geminschaft handelt und nach dieser Zeit sehr wohl Ausgleichsansprüche der Partnerin bestehen.
Desweiteren sollte man die Forderungen bezüglich der Pflegekosten ebenfalls vom Anwalt prüfen lassen.

Hallo,

Mit den Mietzahlungen das wissen wir nicht, deshalb schrieb
man auch nur :„wahrscheinlich“.

Sorry, es gibt genau gar keinen Hinweis auf irgendeinen Mietvertrag. Im Gegenteil ist bei ‚Freundin‘ das genaue Gegenteil ‚wahrscheinlich‘. Wie also kommst Du auf das schmale Brett? Weißt Du mehr von diesem Fall?
Oder weißt Du ganz einfach nicht, was dann gelten würde?
Gruß
testare_

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