Wir sind seit Oktober letzten Jahres getrennt. Das heißt sie ist ausgezogen. Ich habe einen eigenen Bauernhof, aber auf diesem Hof leben noch ihre Tiere, ich habe keine. Auf dem angrenzenden Grundstück steht ein Gartenhaus das Freunden gehört. Dort ist sie zwischenzeitlich eingezogen, obwohl sie schon eine Wohnung hatte und macht sich hier wieder breit, geht in meinem Haus ein und Haus und nutzt im Gartenhaus mein Wasser und meinen Strom. Zahlt aber nichts. Auch für die Tiere nutzt sie meine Stallungen, meinen Strom und mein Wasser. Ich möchte wissen welches Recht ich habe, sie dazu zu zwingen hier auszuziehen und die Tiere von meinem Grund und Boden zu entfernen. Gibt es da eine Möglichkeit? Darf ich das rein rechtlich gesehen? Ich werde jetzt die Scheidung einreichen, aber sie will nicht einwilligen, welche Kosten erwarten mich da, was hab ich für Chancen? Ich hoffe ich bekomme hier ein paar Antworten.
Vielen Dank.
bitte schnell einen anwalt suchen…
Hallo!
Ich würde sie schriftlich auffordern, Dein Haus und Grundstück nicht mehr zu betreten. Und dann auf jeden Fall zum Anwalt! Wenn sie der Scheidung zustimmt sind die Kosten der Scheidung gering, aber wenn ihr euch streiten müsst, dann wird es teuer, das übernimmt keine Rechtsschutz…trotz allem, bitte Anwalt einschalten!
Hallo,
Sofern Grund und Boden Ihnen gehören, haben Sie auch das Recht zu bestimmen wer oder was sich dort aufhalten darf.
Sie können bei Gericht eine Räumungsklage einreichen. Ihre Nochpartnerin wird dann aufgefordert Haus und Grund zu verlassen. Sollte Sie dies nicht freiwillig tun, wird nach erneuter Aufforderung eine Zwangsräumung veranlasst.
Hallo,
Ich denke sie will nicht wirklich weg und Scheidung ebenfalls nicht wirklich.
Aber ein freundliches Schreiben mit der Aufforderung (terminiert) bis wann sie Ihren Hausstand/Eigentum (inkl. Tiere) vom Hof entfernen soll wäre hilfreich zur Klarstellung. gleichzeitig darauf hinweisen, dass auch der Verbrauch von Strom und Wasser abgerechnet (ggfs. Pauschal) wird.
Alternativ eine Vermietung/Pachtangebot senden.
Haben Sie bereits Gütertrennung? Dann ist die Sache deutlicher, dass getrennte Wege gegangen werden.
Die harte Variante, ist die Tiere nach dem gesetzten Termin freizulassen (könnte mit der Polizei Probleme geben, ggfs. nachfragen)
Alles Gute
EJWW
Hallo,
zunächst muss die Scheidung umgehend eingereicht werden. Die kann sie nicht verhindern und auch die Hinauszögerung ist nicht möglich, wenn man sich auf etwaige Spielchen wie Endlosdiskussionen nicht einlässt. Den Anwalt würde ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Kommunikation nicht erwünscht ist und auch berechtigtes Auskunftsmaterial nur auf Gerichtsbeschluss herausgeht.
Ich würde empfehlen, ihr schriftlich den Zutritt zumGrundstück zu untersagen und den Unterstand für die Tiere zu kündigen. Hier muss die Schriftform gewahrt sein, evtl. kann der Anwalt das machen. Frist 3 Monate, danach werden die Tiere abgedeckt, eingeschläfert oder verkauft. Solange würde ich die Tiere versorgen und eine entsprechende Rechnung für Wasser, Futter, Strom und Veterinär schicken. Sollte der Zutritt zum Grundstück erzwungen werden - Polizei holen.
Man muss hier etwas robuster zur Tat schreiten, als man das üblicherweise täte,sonst versteht die Gegenseite nicht, wo der Hase langläuft.
Hallo
geh sofort zum Anwalt.
Je nachdem was in dem Ehevertrag steht, bist Du der alleinige Besitzer hast Du das Recht ein schriftliches Hausverbot zu erstellen.
Das sie keinen gemeldeten Wohnsitz hat macht ein Einschreiben schier unmöglich jenoch nicht ganz.
Erglär der Polizei worum es hier heht und übergieb ihr im beisein der Polizei das Schriftliche Hausverbot ein Zeuge kein Bruder, Mutter
ein Freund.
Klär das alles mit dem Anwalt ab, ich kenne den Ehevertrag nicht.
Liebe Elke, deine Fragen sind rein rechtlicher Natur und deshalb auch sicher besser bei einem Rechtsanwalt aufgehoben. Ich selbst könnte dir eher auf der emotionalen Ebene einen Rat geben. Ich glaube, sie hängt an dir, will eigentlich keine Trennung sonst wäre sie längst weggezogen. Versuche eine Sachebene mit ihr hinzubekommen, deine Bedingungen klar definieren. Ziele und Zeiten setzen. Wünsche dir viel Glück
Für eine Scheidung benötigst du auf jeden Fall einen Anwalt, der kann dir dann auch behilflich sein.
Den Zugang zu deinem Haus kannst du unterbinden.
Weshalb hat das Gartenhaus das Freunden gehört Strom und Wasser von dir?
Stell es ihr in Rechung.
Fordere sie schriftlich auf die Tiere zu entfernen.
Zu einer Scheidung bedarf es keiner Einwilligung des Partners, es kann nur länger dauern.
Wie es allerdings bei einer Lebenspartnerschaft ist weiß ich nicht.
Krümelchen