Hallo,
angenommen, eine Frau dessen Lebenspartner bei ihr wohnt, stirbt. Sie hatte das Wohnrecht auf Lebenszeit. Das Haus gehörte ihrem Sohn. Kann die Frau etwas vor ihrem Ableben unternommen haben, daß ihr Lebensgefährte weiter dort wohnen bleiben kann oder muß der ausziehen. Beim Notar war der Lebensgefährte nicht eingetragen und hat auch keine Miete gezahlt bzw. einen Mietvertrag unterschrieben.
Gruß
Andega
Hallo,
soweit ich weiss, ist das Wohnrecht ein persönliches Recht und nicht vererrbar. Es ist also egal, ob sie den Lebenspartner geheiratet hätte oder wer ihre Erben sind. Ich meine mal gehört zu haben, dass der Eigentümer dieses Recht einfach durch Vorlage eines Sterbenachweises aus dem Grundbuch löschen lassen kann.
Das aber ausdrücklich ohne Gewähr, sicher weiss das noch jemand genauer.
Gruss Hans-Jürgen
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Wenn der Sohn der Verstorbenen es will, muß der Lebensgefährte ausziehen. Das Wohnrecht bezieht sich nur auf die Mutter und wird weder auf einen Lebensgefährten, noch auf einen Ehemann übertragen.
Alternativ kann der Lebensgefährte den Sohn um einen Mietvertrag bitten.