Wohnrecht versus Nießbrauch

Hallo,

wo liegt der Unterschied zwischen einem Wohn(ungs)recht nach § 1093 BGB und dem Nießbrauch?

Hallo,

das Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Wie die Bezeichnung „beschränkte persönliche Dienstbarkeit“ schon nahelegt, ist das Recht nicht unbeschränkt (der Berechtigte darf nicht alles mit dem Gebäude machen, sondern nur darin wohnen) und nicht übertragbar (der Berechtigte persönlich muss es ausüben).

Der Nießbrauch gemäß § 1030 ff. BGB ist ein umfassendes Recht, „die Nutzungen der Sache zu ziehen“. Bei einem Grundstück bedeutet dies, dass der Nießbraucher es selbst nutzen kann oder nach Belieben vermieten oder verpachten kann usw. usf. Der Nießbraucher kann praktisch alles mit der Sache machen, nur veräußern kann er sie nicht. Das kann weiterhin nur der Eigentümer (theoretisch - in der Praxis sind Immobilien, die mit einem Nießbrauch belastet sind, meist unverkäuflich).

Gruß

Phantastisch erklärt, Sternchen dafür !!

Hallo tarana, auch von mir Danke und ein Sternchen dafür. Sehr gut erklärt!