Hallo,
mal angenommen man hat eine Immobilie geerbt. Diese ist mit einem lebenslangem Wohnrecht für eine Person belastet. Im Testament steht, dass das Wohrecht ersatzlos erlischt, sobald diese Person „…ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Wohnung hat. Davon ist auszugehen, wenn sie 3 Monate nicht mehr dort lebt“.
So, nun mal weiter angenommen, diese Person nimmt sich in einer anderen Stadt eine andere Wohnung, übergibt aber den Erben nicht die geerbte Immobilie.
Was könnten diese machen um nachzuweisen, dass die Person dort nicht mehr lebt?
Natürlich alles völlig legal. Aber man muss ja irgendwie nachweisen, dass diese Person dort nicht mehr lebt um das Wohnrecht aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Ich vermute mal, dass man bei Meldebehörden aufgrund von Datenschutz diesbezüglich keine Auskunft bekommen wird, oder?
doch, man kann durchaus eine Meldeamtsanfrage machen, und bekommt die auch beantwortet. Einfach auf „im Rahmen eines zivilrechtlichen Anspruchs“ um Mitteilung der gemeldeten Adresse bitten, ein paar Euro dafür abdrücken, und gut ist.
Ansonsten muss man natürlich in der Tat sehen, wie dieses Wohnrecht genau wo definiert ist. D.h. ist es im Grundbuch überhaupt eingetragen, oder taucht es nur im Testament auf?
Na ja, bei einer vorübergehenden Pflege, würde der/die Betreffende sich ja nun auch nicht ummelden. Ist also nicht so ganz zutreffend, oder?
Aber vom Prinzip her meinst Du, dass es unerheblich ist, was im Testament steht?Das Wohnrecht würde ich diesem Falle auch dann nicht verfallen, wenn die Betreffende auszieht?