Ich beabsichtige ein Haus zu kaufen, das mit einem unentgeltlichen Wohnrecht belastet ist.
Das Haus gehörte einem Mann (inzwischen verstorben) der in seinem Testament folgendes vermerkt hat:
Meiner Ehefrau vermache ich in der oberen Wohnung ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht. Dieses Wohnrecht ist dinglich zu sichern.
Über die allgemeinen Rechten und Pflichten bzgl. eines Wohnrechts bin ich mir im Klaren. Folgende Frage ergibt sich mir jedoch noch:
Angenommen ich kaufe das Haus und akzeptiere das Wohnrecht. Die o.g. Ehefrau wird jedoch so krank, dass sie ins Pflegeheim muss und ihr Wohnrecht nicht mehr ausüben kann.
Was passiert dann? Verfällt das Wohnrecht oder muss ich ihr womöglich als Eigentümer eine Entschädigung (monatlich/ einmalig) zahlen?