Wohnrecht - Wohnrechtler muss ins Pflegeheim

Ich beabsichtige ein Haus zu kaufen, das mit einem unentgeltlichen Wohnrecht belastet ist.

Das Haus gehörte einem Mann (inzwischen verstorben) der in seinem Testament folgendes vermerkt hat:

Meiner Ehefrau vermache ich in der oberen Wohnung ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht. Dieses Wohnrecht ist dinglich zu sichern.

Über die allgemeinen Rechten und Pflichten bzgl. eines Wohnrechts bin ich mir im Klaren. Folgende Frage ergibt sich mir jedoch noch:

Angenommen ich kaufe das Haus und akzeptiere das Wohnrecht. Die o.g. Ehefrau wird jedoch so krank, dass sie ins Pflegeheim muss und ihr Wohnrecht nicht mehr ausüben kann.

Was passiert dann? Verfällt das Wohnrecht oder muss ich ihr womöglich als Eigentümer eine Entschädigung (monatlich/ einmalig) zahlen?

Hallo,
ich verweise Dich ausdrücklich auf die Konsultation eines Anwaltes. Das ist auch eine Empfehlung dazu.
Wenn es ein Wohnrecht ist, das auf eine bestimmte Wohnung „beschränkt“ ist, dann verliert sich das Wohnrecht, wenn sie dort nicht mehr wohnt. Egal aus welchem Grund. Wenn sie es nicht mehr nutzen kann geht es nicht auf eine andere Person über. Sie darf es nicht einfach an Jemanden anderen „vermieten“. Es ist ein Wohnrecht, das an ihre Person gebunden ist.
So einfach und klar ist es. Aber frag’ noch Mal beim Anwalt oder beim Notar, falls ein notarielles Testament vorliegt.
Es steht Euch allerdings frei, eine andere Nutzung zu regel (beiderseitiges Einverständnis). Auch gegen Entgelt.
Gruß
Fritz

Hallo,
meines Wissens geht das Wohnrecht verloren, wenn man es nicht mehr selber nutzen kann. Hoffe ich konnte ihnen damit helfen

hallo. wie sie selber geschrieben, gilt das wohnrecht lebenslänglich. erkundigen sie sich, falls das einkommern der frau, für das pflegeheim nicht ausreicht, ob sie dann die wohnung vermieten müssen und dazu zahlen müssen. noch zu beachten wäre, ob die frau nebenkosten zahlen muß oder nicht.
lg

Hallo,
sorry das ich jetzt erst antworte, war lange aus persönlichen Gründen nicht mehr online.

zu Deiner Sache, die Frau hätte einfach Pech, und keinerlei Rechte, das Wohnrecht kann sie weder übertragen auf andere Personen noch hat Sie einen Anspruch auf einen Betrag.

Mir ist nur bekannt von Fällen wo sich auf eine Summe X geeinigt wurde damit einer auf das Wohnrecht verzichtet, obwohl sie es nutzen könnte.

Bin aber kein RA, und habe die Frage nur nach bestem Wissen beanwortet.

Vielleicht hattest du ja bei deiner Auswahl der Experten auch einen RA dabei.

lieben Gruß aus dem Sauerland
Petra

Das wohnrecht verfällt nicht.
Bezahlen vermutlich nichts