Liebe/-r Experte/-in,
wir haben bei uns zu Hause seit einiger Zeit einen fürchterlichen Streit mit der Mutter meines Lebensgefährten.
Das Haus und Grundstück gehört alleine meienm Lebensgefährten. Seine Mutter bewohnt die untere Etage, in der wir Küche, Bad und Flur mit nutzen.
Die Mutter bezieht vom LRA Beihilfe zum Lebensunterhalt, darin auch Zuschüsse für Heizkosten. Sie beteiligt sich aber nie an der Anschaffung von Brennmaterial, sondern greift einfach in unsere Reserven.
Desweiteren kommt sie auch nicht für ihre Lebensmittel auf, sondern *bedient* sich auch bei uns.
Obendrein hält sie ihre Räumlichkeiten in einem erbärmlich dreckigen Zustand, so dass mittlerweile die Situation wöchentlich eskaliert. Leider ist es nicht möglich, mit ihr in einem normalen Ton zu reden, da sie immer sofort ausfällig wird, und uns *rauswerfen* will!
Am 9.3.2010 wird unser Sohn das Licht der Welt erblicken, und ich bin nicht bereit, ihren Dreck zu akzeptieren geschweige denn zu beseitigen.
Welche Möglichkeiten stehen uns nun zur Verfügung, ihr eventuell sogar das Wohnrecht zu entziehen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Ratschläge.
LG Jana
oh ha, das ist eine verdammt schwierige Situation.
Ich nur ein Laie und kann daher nur unverbindliche Auskünfte geben.
Zunächst einmal das Menschliche. Was sagt denn ihr Mann dazu. Immerhin ist es seine Mutter. Und das Thema *Schwiegermutter* *groll* muss ich mir ebenfalls inzwischen jeden Tag geben.
Möchte er denn, dass seine Mutter ebenfalls auszieht?
Wenn er nicht will, dann wird es schwierig. Zumal er der Hauseigentümer ist, und nicht sie.
Bisher hat er seine Mutter offensichtlich nicht in ihre Schranken gewiesen.
Mmh, da sie eine staatliche Unterstützung bekommt, müsste ein schriftlicher Mietvertrag existieren.
Oder ist sogar ein Wohnrecht im Grundstück verankert? Dann wird es sehr sehr schwierig.
Ich habe dazu ein wenig gegoogelt.
Dabei habe ich folgenden Absatz in einer Homepage einer Steuerkanzlei gefunden:
Ein Entzug dieses Wohnrechts gegen den Willen der begünstigten Person, das heißt einem oder beiden Elternteilen, ist so gut wie ausgeschlossen. Nach der Eintragung des lebenslangen Wohnrechts der Eltern ist der Abschluss eines Mietvertrages mit den Eltern als Mieter rechtlich - und somit auch steuerlich - nicht möglich.
http://www.sauersteuer.de/Service/ErbschaftSchenkung…
Ich möchte zunächst gerne wissen ob nur ein Mietvertrag existiert oder Wohnrecht eingetragen wurde.
Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus!
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen
Herzliche Grüße aus Mainz
Gabi
Hallo Gabi!
Erst mal vielen Dank für die Zuschrift.
Es existiert ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht. Mein Mann hat sich darüber schon sehr geärgert, weil das damals etwas undurchsichtig war.
Seit meiner Anfrage ist die Situation allerdings noch weiter eskaliert. Die Frau hat mich mittlerweile auf das Übelste beschimpft, und mir ihren Ellenbogen in den Babybauch gedrückt. Ich konnte zum Glück ausweichen. Ob das nun mit Absicht war oder nicht, lassen wir mal dahingestellt sein.
Mein Partner ist zwar der Meinung, dass es seine Mutter ist, und man sich halt mal an einen Tisch setzten sollte, aber diesen Vorschlag haben wir ihr nun schon zig mal gemacht, immer ohne Erfolg.
Seit Sonntag ist sie bei einer Freundin, und will uns hier aus dem Haus rausklagen (lächerlich, da es ja nicht ihres ist). Desweiteren will sie hier gar nichts mehr bezahlen. Ihre Heizkostenzuschüsse hat sie ja mittlerweile auch anderweitig verjubelt.
Sie ist nun auch der Meinung, dass sie hier auch nicht sauber machen muß, da ich ja die Drecksschl… bin. Ich möchte hier lieber nicht die Worte aufzählen, mit denen sie uns betitelt hat.
Falls sie sich irgendwann doch etwas zusammennehmen würde, dann wäre ich bereit, sie hier zu dulden, aber nur aus riesengroßer Liebe zu meinem Partner.
Liebe Grüße aus Thüringen
Jana