Hallo ! Kann mir vieleicht einer ein paar Tips oder Anregungen geben zu folgenden Thema (Kurzfassung) : Wir (meine Fam. mit zwei Kindern) kaufen das Haus meines Schwiegervaters. Der bekommt Wohnrecht im Keller (kompl. eingerichtete Wohnung mit extra Eingang)und ist z.Zt. aber sehr selten zu Haus. Garage will er auch als „Wohnrecht“.
Kurzfassung :
Wohnrecht beim Kaufpreis !
unberücksichtigt ? berücksichtigt ?
abgezogen ? berechnet nach was ? als Leibrente ? befristet? lebenslang ?
Wohnrecht entgeltlich oder unentgeltlich ?
> Instandhaltungskosten ? Reparaturen ?
Nebenkosten entgeltlich oder unentgeltlich?
???
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Hallo Heiner !
Wohnrecht im Kaufpreis ist nicht berücksichtigt. Weil ich gar nicht weiß, wie hoch das Abzugsfähig ist.
Das Haus wird mit der „Restschuld“ ca. 1/4 des Gesamtwertes der Immobilie, von uns gekauft.
Eine Leibrente wird er auch von uns bekommen.
Wohnrecht ist vermutlich unentgeltlich, weil er sowieso nie da ist (erstmal!!!)
Nebenkosten wird er wohl mitbezahlen müssen.
Instandhaltungskosten weiß ich noch nicht (wie ist das üblich ?)
Was passiert, wenn mein Schwiegervater und ich bzw. wir einmal richtig „Zoff“ haben.
Gruß Richard
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