Hallo zusammen! Meine Mutter hat bei meinem Mann und mir ein Wohnrecht bekommen (kein Grundbucheintrag, keine abgeschlossene Wohnung). Seit einer Weile ist sie „fleißig“ dabei, Männer zu daten, und läßt diese auch fröhlich bei sich übernachten. Meine Frage wäre, ob wir das irgendwie unterbinden können, daß sie ständig fremde Männer in UNSER Haus läßt und diese dann auch noch übernachten läßt? Es ist zwar schön, daß sie sich nach ihrer gescheiterten Ehe nochmal „austoben“ möchte, aber uns belastet es mittlerweile, ständig Fremde im Haus zu wissen. Zudem kommt dann dazu, daß ja auch ihre Nebenkosten steigen (Gäste duschen etc.) und sie hat ein so geringes Einkommen, daß wir da im Grunde schon draufzahlen (War ursprünglich alles ein wenig anders geplant.). Wir wissen, daß wir aus der Geschichte mit dem Wohnrecht leider nicht so einfach rauskommen, aber vielleicht gibt’s ja ne Möglichkeit, das Ganze für uns wieder erträglicher zu gestalten?!
Ja, miteinander reden !
Erklären das man sich von den wechselnden"Besuchern" belästigt fühlt und mehr Rücksichtnahme verlangt. Eben weil es keine abgeschlossene Wohneinheit ist.
MfG
duck313
Dann ist es auch kein Wohnrecht, sondern eine Untervermietung.
Ganz einfach: die Mutter rauswerfen. Wie man das halt so macht mit Untermietern, die man nicht mehr mag.
ist schließlich eine absolute Fechheit. Was für eine Dreistigkeit, ein eigenes Leben führen zu wollen! Damit hat sie den Status als Mutter selbstverständlich verwirkt!
Ihr seht sie nicht so oft, richtig? Und miteinander sprechen kann man auch nicht?
Gruß
anf
Wie ist das vertraglich geregelt?
Der Grundbucheintrag ist für das Vertragsverhältnis zwischen euch nicht nötig. Er ist erst dann wichtig, wenn das Haus verkauft würde.
Das ist doch nicht euer Problem - oder etwa doch? Macht ihr denn keine Nebenkosten geltend? Zum Wohnrecht gehört keine „Vollpension“, Nebenkosten hat der Wohnberechtigte eigentlich selber zu tragen (wenn nicht vertraglich anders geregelt).
Reden. Wohnung abtrennen. Nebenkosten erfassen und berechnen.
Sei nicht so zynisch!
Wenn das keine abgeschlossene Wohneinheit sondern nur eine Einliegerwohnung ist, dann ist das für die Tochterfamilie schon sehr belastend! Es ist ja nicht nur einer der da aus und eingeht sondern scheinbar dauernd wechselnde!
Das würde ich in meinem Haus, wo alle Türen in den Treppenhausflur gehen auch nicht wollen!
Das hat sie sicherlich nicht aber man kann auch von der eigenen Mutter soviel Rücksichtnahme einfordern, dass die wohnungsgebende Tochter samt Familie nicht über Gebühr in ihrer Lebensführung eingeschränkt wird. Und das wird sie hier wohl sowohl finanziell wie psychisch und physisch. ramses90
Pfui, das steht einer Mutter natürlich nicht zu…
Ich glaube, ihr vermischt da 2 Dinge: Euren Wunsch nach ungestörtem Wohnen und finanzieller Gerechtigkeit (Nebenkosten) und das Recht eurer Mutter auf Privatleben.
Natürlich darf die Mutter Besuch empfangen, auch über Nacht - wie hattet ihr euch das denn gedacht, als das Zimmer an die Mutter vermietet wurde? (ernst gemeinte Frage!)
Wenn ihr nicht durch Absprachen und saubere Nebenkostenabrechneung eine Einigung finden könnt, wird wohl nur übrig bleiben, der Mutter zu kündigen - einem Untermieter Besucher verbieten kann man jedenfalls nciht.
[Da wegen der Erhöhung der Ansprüche an den Wohnungsstandard nicht abgeschlossene Einliegerwohnungen kaum noch vermietbar sind, sind Einliegerwohnungen mittlerweile regelmäßig abgeschlossen.][1]
Gruß
Christa
[1]: https://de.wikipedia.org/wiki/Einliegerwohnung
Das kann ja sein, dass DIE abgeschlossen ist aber was ist mit der darunmterliegenden Wohnung die von der Tochter mit Familie bewohnt wird? Dazu wäre ja ein gesonderter Treppenaufgang oder eine Souterainwohnung mit eigenem Eingang vonnöten ohne möglichen Zutritt zu der anderen Wohnung.ramses90
Wenn’s man so wäre ( Stichwort Untermieter) dann könnte man die Mutter ja auch abmahnen und ggf. kündigen.
Das geht ja nun offenbar nicht mehr, da Wohnrecht.
Und was die Kinder sich gedacht haben ? Sie haben sich gedacht, Mutter lebt auch weiterhin allein.
MfG
duck313
Natürlich darf sie ein eigenes Leben führen. Das steht nicht zur Debatte! Und zur Erläuterung: Wir haben meinen Eltern das Haus abgekauft, als die sich getrennt haben, und da ist das mit dem Wohnrecht dummerweise reingeraten. (Mußte alles ein wenig schnell gehen und deshalb hat man sich leider nicht genug Gedanken gemacht, daß das keine gute Idee ist!) Sie hat 2 eigene Wohnräume und der Rest wird gemeinschaftlich genutzt. Mangels 2. Bad und 2. Küche ist eine Trennung nicht möglich. Auch detailierte Nebenkostenabrechnung klappt nicht, da Wasser und Strom nje nur einen Zähler haben. (Sind ja auch keine 2 Wohnungen!). Dazu kommt, daß sie psychisch extrem labil ist, und auch bei der kleinsten Kritik völlig überzogen reagiert und sich persönlich angegriffen fühlt.
Hallo,
ich denke Du bist hier im falschen Bereich, dass ist keine rechtliche Frage.
Geht es hier nicht eher um den Umgang mit der Situation und um eine Lösung?
Grüße
Hallo,
um eine korrekte Antwort zu bekommen reicht der unten stehende Kommentar leider nicht aus.
Wenn das Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist, wie ist das ansonsten geregelt?
Hat die Mutter ein Teileigentum am Haus?
Steht dazu was im Kaufvertrag?
In einem Erbschaftsvertrag?
In einem Mietvertrag?
Mündlich zugesagt?
Erst wenn die rechtlichen Voraussetzungen klar sind, kann ein profunder Rat gegeben werden.
Grüße
miamei
Wo denn rein? Du hast geschrieben
Das Wohnrecht ist ein fester Begriff aus dem Grundstücksrecht, und das Wohnrecht wird ins Grundbuch eingetragen:
Oder auch hier:
https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/faq/wohnrecht.html
Das Wohnrecht bedarf der notariellen Beurkundung und Eintragung ins
Grundbuch. Die Eintragung erfolgt als „beschränkte persönliche
Dienstbarkeit“ in Abteilung II des Grundbuchs.
Wenn sie einfach nur das (mündlich erteilte) Recht hat, bei euch im Haus zu wohnen, müsst ihr mit ihr sprechen, und da wird wohl kein Weg daran vorbeiführen, dass sie sich zumindest mittelfristig eine andere Bleibe sucht. Ihr könnt weder von ihr verlangen noch erwarten, dass sie jetzt solo bleibt, und getrennte Zähler bei gemeinschaftlicher Küchen- und Badbenutzung sind auch nicht drin.
Hallo! Ist lediglich das Wohnrecht im Kaufvertrag aufgenommen. Den Rest haben wir mündlich abgesprochen. Und wir wollen ihr ja Besuch nicht allgemein verbieten! Es geht uns lediglich darum, daß hier nicht am laufenden Band Fremde ein und aus gehen, da sie die meistens schon zum 1. Date hierher einlädt, direkt mit der Übernachtungsmöglichkeit. Das heißt, bis auf vorher nen bißchen hin und her schreiben und evtl mal telefonieren, kennt sie die Typen selbst nicht. Wär das ne separate Wohnung, wär uns das ja auch völlig schnuppe. Ist heutzutage nun mal aber auch keine sonderlich sichere Sache…!
Ist im Kaufvertrag geregelt. Und Wohnrecht muß nicht zwingend im Grundbuch stehen, solange das vertraglich geregelt und notariell beglaubigt wurde. Und wir suchen nach rechtlichen Möglichkeiten, falls es nix bringt, mit ihr zu reden und sie sich völlig querstellt. Das Wohnrecht kann sonst ja nur mit beiderseitigem Einverständnis aufgehoben werden.
Das scheint mir rechtlich nicht unbedingt zu klären zu sein.
Setzt Euch mit ihr an den Tisch, sagt ihr deutlich, was ihr an ihrem „Wohnrecht“ okay findet und weshalb ihr damit einverstanden wart.
Aber auch, was Euch stört.
Fragt sie, welche Lösungen sie sieht.
Wenn sie auf der "Mama"schiene reitet, reitet Ihr halt sofort die "Kinder"schiene.
Um dann wieder auf eine Lösung hin zu steuern. Vernünftig.
Ohne leichten Zoff wird das glaube ich nix . Der muss manchmal aber auch sein.
Wird schon klappen, wenn Ihr ehrlich mit ihr redet.
LG
Ich bin keine Juristin, aber überall, wo ich im Internet recherchiert habe (siehe auch Links oben) steht, dass das eingetragen werden muss. Unter anderem auch, damit potentielle Käufer sich darüber informieren können, denn ein Wohnrecht mindert den Wert eines Hauses. Ich würde da noch einen anderen Notar fragen!