Hallo, habt ihr folgendes schon mal gehört? Da bekommt jemand von seiner Mutter ein Haus vererbt; räumt ihr im Keller Wohnreccht ein;
läßt Sie nach Paterre hochziehen und verlangt dann 150,–€ Miete monatlich.
Mart
Hallo, habt ihr folgendes schon mal gehört? Da bekommt jemand von seiner Mutter ein Haus vererbt; räumt ihr im Keller Wohnreccht ein;
läßt Sie nach Paterre hochziehen und verlangt dann 150,–€ Miete monatlich.
Mart
nein owt.
für nen Urnenstellplatz sind 150 € ne menge Geld.
jemand von seiner Mutter ein Haus vererbt; räumt ihr im Keller Wohnrecht ein
Das geht nicht. Wenn jemand ein Haus vererbt hat, ist er tot. Er darf - zumindest in Deutschland - nicht im Keller aufbewahrt werden.
läßt Sie nach Paterre hochziehen und verlangt dann 150,–€ Miete monatlich.
Kann er verlangen. Aber die Tote hat kein Konto und bezahlt die Miete wahrscheinlich nicht.
SCNR
Alfred
Hi, noch nie gehört denn, wenn d. Mutter noch so lebendig ist um vom Keller nach Parterre zu ziehen, kann sie das Haus garnicht vererbt haben.
(Erbe fällt erst beim Tode des Erblassers an und NIE vorher auch wenn manche das gern hätten!)
MfG ramses90
Gehen wir mal davon aus, dass die Gute Frau nicht verschieden ist und es sich um eine Schenkung anstatt eine Erbschaft handelt…
Dann wäre natürlich in erster lienie interessant was genau als Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist.
Gruss HighQ