Also folgendes: Der Wohnrechtsinhaber hat in der Zentralbeheizten 3, 5 Zimmer Wohnung,
93 qm, die Heizkörper bis auf Bad und Küche entfernt. Eine Rücksprache oder Einwilligung der Hausbesitzerin existiert nicht. Darf er das und wie gehe ich richtig vor?
Mir wurde gesagt das ist unerlaubter Eingriff in die Bausubstanz.
Punkt 2: Er bezahlt für seine Wohnung 30 Euro Nebenkosten monatlich. Auf höhere Berechnete Forderungen geht er nicht ein.
Auf den Mahnbescheid reagiert er mit Anwalt- Einspruch- Ohne Angabe von Gründen.
Es handelt sich hier um den Sohn der 93 jährigen Kleinrentnerin die inzwischen bereits 2006, aus ihrem Haus in Niederbayern… nach Berlin geflüchtet/gezogen ist.
Hallo!
Da niemand weiß was genau hier unter „Wohnrecht“ vereinbart ist, kann man schlecht antworten.
Der Ausbau von Heizkörpern gehört jedenfalls nicht zur Ausübung des Wohnrechtes.
Mal am Rande, wie heizt dieser Nutzer denn dann überhaupt ?
Und welche Nebenkosten waren vereinbart ? Und war das pauschal oder war Abrechnung vereinbart ? 30 € erscheinen lächerlich wenig, wenn man an die üblich anfallenden Nebenkosten denkt.
MfG
duck313
Er hat Wohnrecht auf Lebenszeit für die Wohnung . Nebenkosten wurden vereinbart mit Ausnahme von Grundsteuer und Versicherung des Hauses.
Ja 30 Euro reichen überhaupt nicht aus. Damit soll der Rest Heizung, Wasser/Warmwasser Abwasser, Müllabfuhr, Hausstrom bezahlt werden.
Er hat 93 qm Wohnfläche 1 Garage Gartenanteil und den halben Speicher sowie 2 Kellerräume.
Wie er jetzt heizt weiss ich nicht genau-. Laut Schornsteinfeger über einen „Ofen“. Der Schornsteinfeger hat das genehmigt obwohl er weiß dass die Hausbesitzerin damit nicht einverstanden ist, denn es handelt sich im Ursprung um eine Wohnung mit Zentralheizung.
Hallo!
Man muss doch aber nicht die Heizkörper ausbauen um mit einem Kaminofen zu heizen ?
Na gut, das können wir hier nicht klären.
MfG
duck313
[…]
Auf den Mahnbescheid reagiert er mit Anwalt- Einspruch- Ohne
Angabe von Gründen.
Oha… Das ist natürlich gruselig! Da hat die Eigentümerin jetzt natürlich die Hosen voll, oder wie?! Ich hörte allerdings mal, dass auch Anwälte mit Wasser kochen und nur nacheinander in ihre Hosenbeine steigen, wie andere Menschen auch. Aber beweisen kann ich das natürlich nicht.
Wie wäre es dann mal damit, die vermeintlichen Ansprüche gerichtlich zu klären, da kommt nämlich kaum jemand drum herum, seine Auffassung zu begründen.
zu 1) Klage auf Beseitigung der unerlaubten Veränderung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
z.B. (betreffend Wohnungseigentümer in WEG)
http://www.suedbau-finanz.de/html/beirat_14.htm
zu 2) Klage auf Zahlung
Allerdings sollte da vorher erst einmal geklärt werden, wer da jeweils überhaupt Klageberechtigt ist und ob die Rahmenbedingungen stimmen - z.B.
> Hausbesitzer identisch mit Wohnrechtgeber?, was hat die " 93 jährige
Kleinrentnerin" mit der Sache zu tun? Wer hat Anspruch auf die Geldforderung? (… ist für die Betriebskosten in Vorlage getreten? hat über die Betriebskosten+Vorauszahlungen abzurechnen?)
> Wurden die der Geldforderung zugrunde liegenden Abrechnungen sowohl konform mit der Heizkostenverordnung als auch mit den Bedingungen des eingeräumten Wohnrechts erstellt?