Wohnriester

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich und meine Frau haben je einen Riestervertrag, wobei unsere 3 Kinder(2005, 2006 und 2008) über meine Frau laufen. Ich zahle monatlich 140€ und meine Frau 20€.

Nun spielen wir mit dem Gedanken ein Haus zu kaufen und die Vorteile des „Wohnriester“ zu nutzen. Ich will meine Frau allerdings aus der Hausfinanzierung „raushalten“, weil Sie neg. Schufaeinträge hat.

Frage:
Ist es in diesem Fall rentabler die Kinder über meinen Vertrag laufen zu lassen, damit deren Zuschüsse in das Haus fließen können?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichem Gruß,
Murat Vural

Leider kann ich Ihnen zu dem Thema nicht weiter helfen.

Gruß

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hallo herr murat,

sie haben doch den vertrag bei einem riesterexperten abgeschlossen, und ich kann ihnen nur anraten, gerade in ihrem falle den experten über ihre möglichkeiten zu fragen. denn wir wissen ja nicht, wie die konstallation ihres vertrages ist.

ansonsten als hilfeleistung kann ich ihnen eine webseite nennen, wo sie sich registrieren können -unter dem button >>>>klick[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehr geehrter Herr Vural,
solange Sie und Ihre Frau Förderberechtigt sind, ließe sich pro Jahr 4200€ maximal über Wohnriester darstellen. Allerdings müssen Sie auch hier über einen Bausparvertrag erst einmal eine Ansparphase durchlaufen und in der Regel geht ohne mindestens 20% echtes „Eigenkapital“ nichts im Immobilienbereich. Der „Spontankauf“ ist über den Wohnristervertrag daher auch nicht möglich. Außerdem muss der Riesterberechtigtige ein ganz wachsames Auge auf Anspar- und Tilgungsphase haben, damit immer die richtigen Eigenbeitragshöhen gewählt werden. Diese Aufgabe, verbunden mit entsprechendem Verwaltungsaufwand über viele Jahre einer Immobilienfinanzierung durchzuhalten, will gut überlegt sein.
Außerdem können Sie auch aus ihrem bisherigen Riestervertrag -sofern mindestens 10.000€ eingezahlt- als echtes „Eigenkapital“ für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnehmen, was in der Abwicklung wesentlich einfacher ist als „Wohnriester“. Nicht zuletzt wird es wohl kaum möglich sein, Ihre Ehefrau aus der Finanzierung „herauszuhalten“. Bei Immobilien wollen die Geldgeber in der Regel immer beide Eheleute als Vertragspartner.
Meine Empfehlung: Immobilienkauf will gut überlegt sein. Haben Sie ihr „Traumobjekt“ gefunden, werden aber unter Zeitdruck gesetzt: Finger weg! In aller Ruhe Finanzierungsangebote einholen und sich nicht unterbuttern lassen. Schließlich sind Sie der Kunde und entscheiden, wo Sie ihr Darlehen „kaufen“. Machen Sie dies in Beratungsgesprächen mit Finanzierungsgebern ruhig von anfang an klar.
Wenn Sie weitere Auskünfte, Prüfung von Angeboten oder sonstige Informationen wünschen, können sie sich bitte noch einmal melden. Ich würde Ihnen dann eine Telefonnummer und persönliche Mailadresse anbieten.
Ich hoffe, Ihnen und Ihrer Frau mit meine Ausführungen etwas weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Lutz Rietzscher

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Hallo,

kenne leider nicht die Gesamtsituation. Wenn die Bank dabei mitspielt, das nur ein Ehepartner Schuldner ist, würde ich dies auf alle Fälle so machen. Aber auch den 2ten Vertrag für die Frau kann man später zur Darlehenstilgung verwenden. Denn bis diese zugeteilt ist, wird ja der Schufaeintrag gelöscht sein.

Bei weiteren Fragen einfach kurz melden.

lg vom Chiemsee

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Lieber Herr Vural,

grundsätzlich sollte nie „auf Kredit gespart“ werden. Das heißt, im Zweifel immer erst die Kredite zurückführen. Dies wird in jedem Fall rentabler sein als die aktuelle Verzinsung eines Riester-Banksparplanes oder die Garantieverzinsung einer klassischen Riester-Rentenversicherung. Riestern Sie derzeit mit Fonds, kann zwar die Fondsrendite theoretisch künftig höher ausfallen. Dies ist jedoch reine Spekulation, die sich mit Ihrem Vorhaben einer Immobilienfinanzierung nicht verträgt.
Daher mein Rat: Es ist in jedem Fall sicherer und höchstwahrscheinlich auch rentabler, die Kinder in den Wohnriester zu integrieren.
Zum Wohnriester gibt es in der Finanztest Ausgabe Juni 2009 einen aktuellen Test, nachdem zur Zeit die Riester-Kombikredite der Bausparkassen bessere Effektivzinsen bieten als die klassischen Riester-Darlehen mit direkter Tilgung. Dafür bieten die Bausparkassen keine Möglichkeit der Sondertilgung und nur selten eine 100%-Finanzierung.
Holen Sie sich Angebote für beide Varianten sowie ein Kreditangebot ohne Förderung ein, um die Gesamteffektivzinsen miteinander vergleichen zu können. Die Riester-Variante sollte nicht viel höher verzinst sein als die ungeförderte (Daumenregel: nicht teurer als 0,5 Prozentpunkte).
Viel Erfolg wünscht

Dirk Homeister

Wohnriester ist leider nicht mein Thema.

Sorry.

gruß
Jürgen

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