Wohnriester

Liebe/-r Experte/-in,

besteht die Möglichkeit, die abgeschlossenen Wohnriester-Bausparverträge vor Fälligkeit in eine „normale“ Riester-Rente umzuwandeln? Wenn ja, wie würde sich diese Wandlung hinsichtlich der Zulagen und ggfs. auch der steuerlichen Berechnung auswirken?

Hintergrund: Mein Neffe hatte in 2009 bei der Wüstenrot einen Wohnriester-Vertrag abgeschlossen mit der Aussage des Beraters, daß man diesen Vertrag eben wie beschrieben wieder umwandeln könnte(was ich allerdings bezweifele).

Ich danke für Ihre Rückinfo!

Beste Grüße

Hans-Jürgen Clasen

Hallo Herr Clasen,

ein Wechsel des Produktes ist innerhalb der Riesterfamilie jederzeit möglich.
Sämtliche Zulagen etc. bleiben erhalten. Es macht allerdings keinen Sinn ein
Bausparkonto mit Riesterförderung zu besparen, wenn das Geld nicht
Wohnwirtschaftlich verwendet wird. Zusätzlich entstehen Gebühren beim Wechsel
(bis zu 250 Euro). Haben Sie noch weitere Fragen? Ich hoffe ich konnte helfen.

MFG

Hallo Hans Jürgen,

sicherlich ist die Frage lange beantwortet. Dennoch eine kurze Auskunft von mir: eine „Wandlung“ ist so nicht möglich. Was man machen kann, man kann einen neuen Vertrag abschließen, und dann die bestehende Riesterförderung auf den neuen Vertrag übertragen lassen. Das ist derzeit noch mit Kosten beim abgebenden Riestervertrag verbunden.

Schönes Wochenende weiterhin, Grüße,

Uli.

Hallo Herr Clasen,

richtig ist, dass Bausparkasse keine Rentenversicherungen anbieten dürfen und deshalb auch ein „Wohnriester“ nur dergestalt umgewandelt werden kann, dass das vorhandene Kapital als Einmalbeitrag in eine echte Riester-Rente eingezahlt wird. Man kann aus jeder normalen Riester-Rente Eigenkapital für den Erwerb selbstgenutzter Immobilien entnehmen, aber man aus einem Wohnriester keine Rente entnehmen, wenn man keine eigene Immobilie erwerben möchte. Ich empfehle, sich die genauen Umstände einer möglichen Umwandlung von Wohnriester zur Riesterrente umfassend (auch im Hinblick auf Kosten) schriftlich von der Bausparkasse beantworten zu lassen.
mit freundlichen Grüßen
Lutz Rietzscher