Wohnriester Rückzahlung

Moin Moin,

habe leider nichts passendes über die Suche gefunden:

Ich habe folgende Frage:

Wenn man ein Hausdarlehen mit einem Wohnriester geförderten Bausparvertrag tilgt und das Haus später aus privaten Gründen wieder verkauft, muss man dann die geleisteten Riesterförderung Zurückzahlen?

FG
loop

Hallo,

grundsätzlich ja.(§92a Abs. 3 Satz 1 EStG)

Der Stand des Wohnförderkontos ist gem. §22 Nr. 5 Satz 4 EStG sofort voll zu versteuern!

Es gibt aber Ausnahmefälle (§92a Abs. 3 Satz 9 EStG)

Ich bin deshalb kein Fan dieser Immobilienfinanzierung.

Gruß
tycoon