Wohnsituation der Großeltern und Sorgerecht

Hallo,

wie ist das, wenn in einem Sorgerechtsstreit der Ex-Partner die Wohnsituation seiner/ ihrer Ex-Schwiegereltern vor dem Jugendamt darstellt? Spielt diese überhaupt eine Rolle?

Das betroffene Kind ist so gut wie nie bei den betroffenen Großeltern, der eine Elternteile gibt aber u.a. aber diese häuslichen Umstände bei dem Jugendamt an um den Ex-Partner schlecht zu machen. Wie schon gefragt: darf er das, bzw. ist es für das Jugendamt überhaupt von Interesse, wie es bei den Großeltern aussieht, wenn das Kind nur sehr selten da ist?

Vielen Dank

die Großeltern haben natürlich ein Umgangsrecht.
wenn sie dem Kind nicht schaden und es selten da ist,
ist die Wohnsituation eher egal.
es kommt wohl nur darauf an, wer am besten für das Kind sorgen kann - Vater oder Mutter. Und die können ja beide das JA einbeziehen und einen Familienanwalt.
grüße
charlotte

Hallo,

und vielen Dank für die Antwort.

es kommt wohl nur darauf an, wer am besten für das Kind sorgen
kann - Vater oder Mutter. Und die können ja beide das JA
einbeziehen und einen Familienanwalt.

Beides ist bereits einbezogen. Vor dem JA wurde dies ja angemerkt als Zeichen dafür, das der eine Elternteil sich nicht richtig um das Kind kümmern kann. Und daran habe ich meine Zweifel, eben weil das Kind ja sehr selten bei den Großeltern ist.
Du hast mich also in meiner Vermutung bestärkt. Danke

grüße
charlotte

Grüße
Deern

Hallo,
wenn das Kind die gemeinsame Zeit nicht bei den Großeltern verbringt, ist das völlig irrelevant. Es wird auch das JA nicht wirklich interessieren. Sowas machen eigentlich ANwälte, die nichts gegen einen in der Hand haben. Also, keine Sorge.
Gruß
Burgfee