Hallo…
mich würde folgendes interessieren…
darf man sich auf einem Grundstück einfach ein Mobilheim oder eine Hütte stellen,und dort dann dauerhaft wohnen,wenn einen das Grundstück selber gehören würde?
wäre echt nett,wenn jemand darauf vieleicht eine antwort wüßte…
Studiomaus
Hallo…
Hey
darf man sich auf einem Grundstück einfach ein Mobilheim oder
eine Hütte stellen,und dort dann dauerhaft wohnen,wenn einen
das Grundstück selber gehören würde?
Also so einfach darf man das nicht, ich kenn das von den Schrebergärten, also auch wen einem da das Grundstück gehört (nicht gepachtet oder so) gibs große Probleme dort dauerhaft zu wohnen.
Man müsste einfach mal zum zuständigen Bürgeramt/Ordnungsamt gehen und nachfragen, ich denke sowas ist nicht beim Land geregelt sondern unterliegt eher örtlich den Richtlinien.
Das ganze hat evtl. auch damit zu tun, das man sich zB schwer tun würde mit der Adresse, der Müllabfuhr und was mir noch so alles dabei einfällt.
Gruß Regina
Hallo…
Hey
darf man sich auf einem Grundstück einfach ein Mobilheim oder
eine Hütte stellen,und dort dann dauerhaft wohnen,wenn einen
das Grundstück selber gehören würde?
Frage wäre m.E.:
Ist die Behausung weiter mobil? Eine Hütte wohl kaum, ein Mobilheim kann meist auch nur mittels Tieflader transportiert werden und ist damit als feste Behausung anzusehen. Was anderes wäre bei einem Wohnwagen, der auch noch angemeldet ist und TÜV hat und jederzeit bewegt werden kann.
Frage wohl auch, ob man da seinen 1. Wohnsitz anmelden möchte.
Ich denke, wenn man soetwas vor hat, könnte man einen großen Wohnwagen, angemeldet, mit TÜV, jederzeit fahrbereit auf das Grundstück stellen und seinen 1. Wohnsitz z.B. bei seinen Eltern anmelden.
Ich würde die zuständige Verwaltungsbehörde im Vorfeld fragen und mir das bestätigen lassen.
Ob man damit glücklich wird, ist eine andere Frage. Sachen wie Wasseranschluss, Abwasser, Strom werden schwer zu bekommen sein.
Strom kann man sich evtl. noch mit Zwischenzähler von einem Nachbarn holen, Wasser evtl. auch mit Schlauch, aber wohin z.B. mit dem Abwasser, das kann man ja nicht einfach versichern lassen oder in die Kanalisation leiten.
Ist das Grundstück denn kein Bauland?
Grüße
Holygrail
Hallo Regina…
Danke für deine Antwort!
Das man in Gärten nicht wohnen darf,habe ich mir schon gedacht. Habe nur angenommen,das es bei Grundstücken,die nicht ausdrücklich als Garten ausgewiesen sind anders wäre…
Gruß Studiomaus