Hallo meine Frage ist was passiert wenn ich mich bei meinen Eltern(hartz4) abmelde als Wohnsitz , wohne jetzt bei meiner freundin möchte mich aber nicht bei ihr anmelden. was passiert mit mir kann ich die elterliche anschrift da stehen lassen obwohl ich nicht mehr da wohne?
Hallo!
Eigentlich nicht viel. Nur bei Problemen mit dem Arbeitgeber, Ämtern, Versicherungen, Banken, Gericht, Anwälten u.v.a.m. könnten Dir Probleme bereiten.
Schweige überall über Dein Ansinnen!!!
Lass Dich aber nicht von Deinem gewählten Weg abringen. Kämpfe um das, was Dir, wenn es kein Verbrechen werden soll, erreichen möchtest.
Du hast bis jetzt noch eine Internetverbindung.
Tschüß
Hallo,
bring mal in die Reihe was du genau fragen willst.
Wo willst du die Adresse stehen lassen???
Wenn du dich abmeldest und nicht wieder mit einem Wohnsitz anmeldest bist du Obdachlos.
Gruß
Hallo
So lange du das dem Amt nicht mitteilst - warum nicht? Dann dürfte es ja auch keine Änderungen deiner Einküfte (h4) geben. Anders - Wenn du dich bei denen Eltern abmeldest, bist du wohnsitzlos und hast nur Nachteile! Also bleib gemeldet. Deine Eltern sind einverstanden? Wo ist da sProblem?
Kann ich leider so nichts dazu sagen weil ich zu wenig über Dich und Deine Freundin weiss ( ob ihr ALG 2 bekommt und mehr )
Hallo, normal muss man es dem Amt schon mitteilen, oder als zweit Wohnsitz anmelden, bin mir aber nicht so ganz sicher. Liebe Grüße E. Aigner
Es ist halt so, wenn du bei deinen Eltern gemeldet bleibst, nur einen gewissen Satz von dem Hartz 4 Geld zugesprochen bekommst! Verdient deine Freundin sehr gut oder überhaupt, wird dieses auch wieder angerechnet! Eigentlich heisst das, dass beides nicht vorteilhaft für dich ist! Das schlauste wäre eigentlich, eine eigene (kleine) Wohnung anzumieten, die dir das Jobcenter bezahlt! Dann hättest du den meisten Profit! Ob du da wirklich wohnst, muss ja keinen interessieren! Hauptsache du bist bei deiner Herzdame!!! Wenn du die Wohnadresse beibehälst rechnet dir das Jobcenter das nach wie vor an! Ergebnis wird wahrscheinlich sehr niedrig ausfallen! Viel Erfolg!
Hallo
Man unterliegt in Deutschland der Meldepflicht; für die genauen Meldepflicht- Regelungen deines Bundeslandes bitte googlen. Allgemein gilt: Der Hauptwohnsitz ist an dem Ort anzumelden, an dem sich der Meldepflichtige überwiegend aufhält. Das wäre in deinem Fall dann augenscheinlich die Wohnung deiner Freundin. http://www.duesseldorf.de/einwohnerangelegenheiten/m…
Aus deinen Infos (Eltern/Hartz IV) ist nicht ganz erkennbar , wie genau die derzeitige Situation bei euch daheim aussieht.
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Falls du mit deinen Eltern zusammenlebst, aber nicht zu ihrer ALG2- Bedarfsgemeinschaft gehörst, weil du für dich selber KEINE ALG2- Leistungen erhältst (da du deinen Regelsatz plus deine kopfanteiligen Unterkunftskosten aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst und somit nicht ALG2-hilfebedürftig bist):
Dann müssen deine Eltern dem Jobcenter (nachweislich schriftlich) melden, dass du als ihr Haushaltsgemeinschafts- Mitbewohner zum Datum X ausziehst bzw. ausgezogen bist, weil das für ihre Unterkunftskostenberechnung relevant ist.
(Das Formular "„Mitteilung über Veränderungen“ gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… ) -
Falls du über 25 Jahre bist und deshalb bisher in eurer gemeinsamen Wohnung als eigene 1-Personen- ALG2- Bedarfsgemeinschaft Leistungen vom Jobcenter beziehst:
- Dann müssen deine Eltern dem Jobcenter (nachweislich schriftlich) melden, dass du als ihr Haushaltsgemeinschafts- Mitbewohner zum Datum X ausziehst bzw. ausgezogen bist, weil das für ihre Unterkunftskostenberechnung relevant ist (siehe Formular oben), und
- Du musst dem Jobcenter (nachweislich schriftlich) die Veränderung in deinen persönlichen Umständen / neue Anschrift etc. mitteilen.
(siehe Formular oben, außerdem Ratgeber Umzug: http://hartz.info/index.php?topic=24.0 )
- Falls du unter 25 bist und derzeit noch zur ALG2- Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern gehörst:
- Dann müssen deine Eltern dem Jobcenter (nachweislich schriftlich) melden, dass du als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zum Datum X ausziehst bzw. ausgezogen bist, weil das für die Leistungs- und Unterkunftskostenberechnung relevant ist, und
- Du müsstest ggf. selber beim Jobcenter vorsprechen und deine Anträge stellen (u.auf jeden Fall erstmal nachweislich eine Veränderungsmitteilung über deinen Auszug einreichen )
- Du solltest dir den o.a. „Ratgeber Umzug“ genau durchlesen, vor allem die Punkte zu „Umzug unter 25 Jährige“.
LG
kurz gefasst verlangt das bundesmeldegesetz wie auch die entsprechenden landesmeldegesetze das man sich am tatsächlichen wohnort meldet, dieser ist geprägt durch den gewöhnlichen lebensmittelpunkt…
es wäre ein melderechtlicher verstoss der auch ein nettes bußgeld kosten kann.
ebenso wäre es ein verstoss der meldepflichten nach dem SGB II
unter umständen würde dir im haushalt deiner freundin gar kein algII zustehen. wenn deine eltern auch alg2 bekommen und für dich mit kassieren dann wäre der jeweilige vorstand der bedarfsgemeinschaft verpflichtet anzuzeigen das du gar nicht mehr da wohnst.
ich bin aber der feste meinung das du das selbst weist, sonst hättest du die frage nicht so gestellt.
was ich als sachbearbeiter bei der arge da machen würde muss ich hier jetzt nicht ausführen glaub ich …
-hallo,
wenn es um hartz 4 bezug geht, musst du korrekte angaben machen. z.b. bedarfsgemeinschaft mit freundin… kenn die genauen einzelheiten bei euch nicht, aber wsenn eltern auch hartz 4 beziehen kriegen sie nur zwei drittel der miete, weil ein drittel du bezahlen musst. arbeitet freundin? was verdient sie usw.
viele fragen offen
mfg
andalus