Ich würde gern für die Zuständigkeit des Arbeitsamtes den Wohnort wechseln.
Von Schleswig Holstein nach Hamburg.
Ich habe die möglichkeit bei éinem Freud kostenlos zu Wohnen.
Sobald die Maßnahmen vom Amt dann durch sind würde ich dann gern wieder in mein Elternhaus nach Schleswig Holstei ziehen.
Muss ich also in Hamburg meinen 1 oder 2 wohnsitz haben um die zuständigkeit des Amtes zu ändern?
mfg
Hallo,
ich verstehe den Zusammenhang nicht ganz. Sind Sie ALG II oder ALG I Empfänger? Das alleine unterscheidet schon in erheblichem Maße, was wohntechnisch möglich ist. Beziehen Sie ALG II können Sie nicht einfach umziehen, ohne das das Arbeitsamt das genehmigt. Dabei ist nicht der 2. Wohnsitz, sondern der erste entscheidend. Üblicherweise dulden die Jobcenter keine 2 Wohnsitze, da diese sonst doppelt bezahlt werden müssten.
Gruß Hagen
Hallo,
Tut mir leid aber da bin ich nicht wirklich der richtige Ansprechpartner
Grüße Jobhunter
Hallo.
Der gewöhnliche Aufenthalt und Lebensmittelpunkt muss sich ändern, also will das Amt grundsätzlich dass der 1. Wohnsitz sich verändert und dies auch im Personalausweis steht.
Beim Einwohnermeldeamt in HH den Hauptwohnsitz eintragen lassen und dann bei der AA in HH melden. Zuvor an alle Konsequenzen denken, die ein Wohnsitz in HH mit sich bringen kann.