Wohnsitz anmelden bevor man umzieht?

Hallo,

ich wolle mal fragen, wie das ist, wen man nach München in ein Gebiet zieht, wo man ausschließlich mit einem Anwohnerparkausweis parken darf. Für diesen Parkausweis wird unter anderem gefordert, dass man in München gemeldet ist. Nun ist es so, dass der Antrag mindestens 3 Wochen braucht, bis man den Ausweis erhält. Da man ja meist auf sein Auto angewiesen ist und dort „normale“ Parkplätze ohne Wucherpreise erst wieder ein paar Kilometer von seinem Wohnsitz entfernt gibt, frage ich mich wie man hier clever vorgehen könnte.

Kann man sich schon 3 Wochen vor dem eigentlichen Einzugstermin (der im Mietvertrag steht) dort melden, damit man seinen Antrag für den Parkausweis stellen kann? Und ihn dementsprechend pünktlich zum „wirklichen“ Einzugstermin hat.

Falls man direkt bevor man nach München zieht noch im Ausland ist: Man kann ja (so das auf der Website vom Münchner Bürgeramt steht) sich auch per Post dort anmelden (man muss nur irgendwann persönlich hin wegen der Adressänderung auf dem Ausweis). Gibt es da irgendwelche Probleme bzgl. dem Termin der im Mietvertrag steht?

Vielen Dank im Voraus!

Unter dieser dreiwöchigen Bearbeitungszeit und den derweil erhöhten Mühen und Kosten leiden ja alle neuhinzugezogenen Einwohner des Viertels. Warum sollte sich einer davon durch einen Verstoß gegen das bayerische Meldegesetz einen ungesühnten ungerechtfertigten Vorteil verschaffen können?

Ich tippe mal, dass die gesetzliche Voraussetzung für eine Anmeldung ein gewöhnlicher Aufenthalt am Ort ist. Das wird zwar selten geprüft, im Ernstfall wäre aber ein Bußgeld fällig, je nach Landesgesetz.

Ein Mietvertrag kann ein Indiz sein für einen gewöhnlichen Aufenthalt am Ort, wohl sogar ein starkes. Er ist aber kein Strengbeweis, und auch keine conditio sine qua non.

Umgekehrt sollte aber ein Mietvertrag der Verwaltung genügen, um eine Anwohner-Lizenz zum Parken auszustellen bzw. den Antrag jetzt schon zu bearbeiten. Will die das nicht machen, kann man ja das Verwaltungsgericht zu dieser Frage befragen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hi,

Umgekehrt sollte aber ein Mietvertrag der Verwaltung genügen,
um eine Anwohner-Lizenz zum Parken auszustellen bzw. den
Antrag jetzt schon zu bearbeiten. Will die das nicht machen,
kann man ja das Verwaltungsgericht zu dieser Frage befragen.

Gruß aus Berlin, Gerd

dagegen steht die programm-technische Unmöglichkeit einen Bewohnerparkausweis auszustellen, wenn die Person (noch) nicht gemeldet ist.

Die Behörde kann den Antrag sehr wohl annehmen…aber erst bearbeiten, wenn die antragstellende Person im Melderegister erfasst ist.

Viel Gruß von Tara