EIn Bekannte von mir will seinen Wohnsitz anmelden.
Was muss er bei der Anmeldung mitbringen? haben was gelesen dass der mietvertrag vorgelegt werden muss?
Stimmt das?
Das möchte er nämlich vermeiden z.B. weil er schon länger in der Wohnung wohnt aber sich noch nicht gemeldet hat
Weil es gibt ja bestimmt auch Leute die keinen Mietvertrag haben. Sei es weil der Vermieter keinen braucht oder weil man zu jemanden zieht.
Oder weil man in eine Wohnung zieht die nem Bekannten gehört und man sich versteht und keinen Vertrag braucht.
Einen MIetvertrag zu haben ist ja auch keine Pflicht soweit ich weiß
Bei Anmeldung/Ummeldung des Wohnsitzes muss kein Mietvertrag vorgelegt werden.
Die einzig benötigte Unterlage ist der Personalausweis.
(Ich habe mich selbst auch bereits ohne weitere Unterlagen umgemeldet)
Mfg, kiribati.
Hallo,
Die einzig benötigte Unterlage ist der Personalausweis.
(Ich habe mich selbst auch bereits ohne weitere Unterlagen
umgemeldet)
Wollen nicht alle Meldeämter einen Nachweis, dass man eine eine Unterkunft hat?
In RT musste man ein Formular eines Vermieters vorlegen, welcher bestätigt, dass man in seiner Wohnung wohnt.
Das musste nicht der eigene Vermieter sein (sprich: man musste nicht selbst die Wohnung gemietet haben), falls man zu jemanden einzog.
Grüße
Hmm, also ich hab meiner Erinnerung nach damals nichts außer meinem Perso vorgelegt…
Hab grad auf unserer Stadtverwaltungsseite mal nachgeguckt, da steht auch bloß, dass man seinen Personalausweis mitbringen muss…
Mfg, kiribati.
Hallo,
Genau richtig. Den Mietvertrag oder eine Einzugsbestätigung muss man nicht mit vorlegen (die Zeiten sind vorbei).
Allerdings „können“ die Meldebehörden eine Bestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters/Hausmeisters etc. fordern, wenn Zweifel aufkommen, dass man wirklich und wann man in die Wohnung eingezogen ist (z.B. wenn man sich in Widersprüche verhaspelt).
Gruss Sid
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also ich musste noch nie einen mietvertrag vorlegen. sie wollten halt meinen vorherigen wohnsitz wissen aber das wars.
Guten Tag,
Nein, ein Mietvertrag ist nicht notwendig, bis 2005 gab es die doppelte Meldepflicht, dh. der Vermieter mußte den Einzug eines neuen Mieters genauso melden wie derjenige der neu in eine Wohnung einzog. Dieses ist jedoch auch abgeschafft worden. Es kann allerdings sein, dass der Wohnungsbesitzer sich bei der Meldebehörde erkundigt wieviele Personen in seiner Wohnung, bzw in seinem Haus gemeldet sind, wenn er z.b. bei der Müllabrechnung mehr Personen angerechnet bekommt als er überhaupt in der Wohnung „zugelassen“ hat, deshalb sollte der Besitzer der Wohnung/ Haus schon einverstanden sein, damit von der Seite her keine Probleme entstehen, genauso sollte der Name am Briefkasten sein, da sonst die amtliche Post wie Steuerkarten Wahlbenachrichtigungen etc. zur Behörde zurückkommt und dann durchaus Nachforschungen angestellt werden. Ich arbeite in Baden-Württemberg bei der Meldebehörde.
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