Wohnsitz anmeldung für auslandsdeutsche

Ich wohne im Ausland (Australien) und möchte in Deutschland einen Zweitwohnsitz anmelden (keine GEZ, Müll-, Wassergebühren), da ich ja effektiv nicht in Deutschland wohne. Die Anmeldung soll einzig der Wehrerfassung dienen. Das fragliche Einwohnermeldeamt behauptet, nur eine Erstwohnsitzanmeldung wäre möglich - verbunden mit allen unberechtigten Kosten. Ist das wirklich Recht in Deutschland? Danke für jeglichen Hinweis.

Hallo was die Pflicht zur Zahlung von irgendwelchen Gebühren angeht, so kann ich dazu nichts sagen. GEZ zahlt man ja z. B. nur, wenn man Geräte zur Verfügung stellt.
Aber einen Nebenwohnsitz kann man nur anmelden, wenn in Deutschland bereits ein Hauptwohnsitz besteht. Die Möglichkeit den Hauptwohnsitz im Ausland zu haben ist nicht möglich.
Zwar hat jedes Bundesland sein eigenes Meldegesetz, aber ich denke bei so grundlegenden Sachen wird es keine Unterschiede geben.
GrußMaike

Hallo,

die Begrifflichkeit „Erst und Zweitwohnsitz“ bezieht sich melderechtlich ausschließlich auf deutsche Wohnsitze.

Anmelden kannst du dich auch nur, wenn du tatsächlich eine Wohnung bewohnst, also dich auch in einer gewissen Regelmäßigkeit dort aufhälst… Wenn du nur „zu Besuch“ kommst, mal ein paar Wochen bleibst und wieder ins Ausland gehst, kannst du dich nicht anmelden.

Da dein Anliegen ja die Wehrerfassung betrifft, schlage ich 2 Möglichkeiten vor.

  1. Mit deinem zuständigen Generalkonsulat in Australien kontakt aufnehmen. Die sind prinzipiell mal für dich zuständig.

  2. Falls das Konsulat dir nicht weiterhelfen kann, das zuständige Kreiswehrersatzamt deines letzten deutschen Aufenthaltsortes.

Es kann gut sein, dass Auslandsdeutsche nur auf Antrag in die Wehrerfassung mit aufgenommen werden oder sogar gar nicht.
Nehmen wir mal an, die wollen eine Musterung machen (gibts das überhaupt noch, nachdem die Wehrpflicht abgeschafft wurde?) Dann müsstest du wegen der Musterung extra nach Deutschland fliegen??? eher unwarscheinlich.
Ich vermute dass eine Wehrerfassung für einen im Ausland lebenden einfach nicht existiert.

Gruß
M.Eckhardt

Hallo,
Das ist tatsächlich so. Sie können in Deutschland nicht nur lediglich einen Zweitwohnsitz anmelden. In Deutschland können Sie auch nur einen Hauptwohnsitz haben aber weitere Nebenwohnsitze aber nicht nur Nebenwohnsitze.

Liebe Grüße