Wohnsitz Ausland, Aufenthalt in Deutschland

Hallo,
hoffe mir kann hier jemand helfen. Im Netz konnte ich nicht wirklich eine Antwort finden.
Meine Frage, ist es zulässig im Ausland seinen Erstwohnsitz angemeldet zu haben sich aber trotzdem „ständig“ in Deutschland aufzuhalten und zu arbeiten? Steuern werden in Deutschland abgeführt, ich will also nicht die Steuer umgehen.
Wohin müsste ich dann in Deutschland meine Steuern abführen da ich dann ja keine Deutsche Postadresse habe und somit kein Finanzamt am Ort.

Hallo. Das würde mich auch interessieren.Leider kann ich dazu keine genaue Antwort geben.Ich meine aber das man 3 Monate hier Urlaub machen kann , wenn mann im Ausland gemeldet ist.Es gibt da aber auch die sogenannten Pendler die zb.in Deutschland leben und gemeldet sind und zb. in den Niederlanden arbeiten.Ich könnte mir vorstellen das die Steuern da entrichtet werden müssen, wo sie anfallen.Weiß ich aber nicht genau. Sorry

Hmm, danke für deine Antwort. Vielleicht findet sich ja noch jemand an der es genauer weis.
Nachtrag: Es geht hier ums EU Ausland. Es besteht ja grundsätzlich in der EU das Recht mich dort niederzulassen wo ich es möchte, deshalb meine Frage. Wenn ich mich halt mehr oder weniger dauerhaft bei meiner Freundin in Deutschland aufhalte ohne mich dort zu melden weil ich ja im EU Ausland meinen EWrstwohnsitz habe aber in D Steuern zahle kann man mir doch nichts anhaben oder? Wenn ja wie und warum? Die Steuern führe ich ja ordentlich nach D ab.