Hallo,
im weiter unten stehenden posting wird von wallross eine Antwort
gegeben, die mich zu einer weiteren Nachfrage angeregt hat.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…?
ArtikelID=3223309
Zitat
"gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 StVZO musst du dein Fahrzeug dort anmelden,
wo es seinen regelmäßigen Standort hat. Das muss also nicht
gezwungenermaßen der Ort sein, wo der Fahrzeughalter seinen
Hauptwohnsitz hat.
Viele Grüße
Friederike
"
Jetzt nehme ich an, jemand hat in D keinen Wohnsitz. Hat aber hier
einen Pkw, weil er bei Besuchen keinen Mietwagen nehmen möchte. Das
Fahrzeug soll in einer Stadt geparkt sein, normal zugelassen und
versichert. Wohnsitz des Eigentümers & Halters z.B. Montevideo.
Meldepflicht besteht nicht, da immer unter 14 Tagen hier zu Besuch.
Wie sieht das jetzt aus? Geht das?
Gruss
T-Bird
Hallo,
für Angehörige der EU ist es möglich,ein Kraftfahrzeug unabhängig von ihrem Heimatland in jedem beliegem Land der EU anzumelden.
Für Angehörige von „Drittländer“ ist dieses nicht möglich.
Das hat hauptsächlich Steuerrechtliche Gründe,da es in vielen Ländern
eine andere Besteuerung (Stichwort: Luxussteuer) für Kraftfahrzeuge
gibt.
mfg
danke für die Antwort.
Eben habe ich mich noch bei der Zulassungsstelle erkundigt. Demnach
ist der ständige Standort des Kfz immer an den ersten Wohnsitz
gekoppelt. Wird mit dem Einwohnermeldeamt abgestimmt.
Beispielsweise in München Mo - Fr arbeiten, in Hamburg
Lebensmittelpunkt Sa & So (mit Pkw), dann ist der Pkw in Hamburg
anzumelden.
Also mit Wohnsitz in Südamerika und Pkw hier wegen Besuch angemeldet
lassen, geht nicht. Deutsche Adresse zwingend notwendig, sonst
Zwangsabmeldung.
Gruss
T-Bird
für Angehörige der EU ist es möglich,ein Kraftfahrzeug
unabhängig von ihrem Heimatland in jedem beliegem Land
der EU anzumelden.
Für Angehörige von „Drittländer“ ist dieses nicht möglich.
Das hat hauptsächlich Steuerrechtliche Gründe,da es in
vielen Ländern eine andere Besteuerung
(Stichwort: Luxussteuer) für Kraftfahrzeuge gibt.
Ich meinte auch, einen vorher in D zugelassenen Wagen hier weiter
behalten.
Nein
Hallo!
Was ist denn das für ein Unfug? Das KFZ ist im Land des Hauptwohnsitzes anzumelden und nicht irgendwo in der EU. Wer in Deutschland lebt muss es dort anmelden, wer in Österreich lebt in Österreich und wer in Russland lebt in Russland. Die Staatsangehörigkeit ist dabei völlig egal.
Gruß
Tom
Ergänzung
Hallo!
Damit keine Missverständnisse aufkommen: das war keine Antwort auf die Ausgangsfrage. Ob es möglich ist mit Wohnsitz im Ausland ein Auto mit ständigem Standort in Deutschland anzumelden weiß ich nicht.
Gruß
Tom
Hallo,
für Angehörige der EU ist es möglich,ein Kraftfahrzeug
unabhängig von ihrem Heimatland in jedem beliegem Land der EU
anzumelden.
Hallo,
warum aber tun so wenige Menschen dies, m.E. ist die Kfz-Steuer und auch die Versicherung in anderen EU-Staaten (Osteuropa) erheblich guenstiger.
Gibt es nicht doch ein paar versteckte Klauseln um dies zu entgegnen?
Gruss
Desperado
Hallo Tom,
wenn du mal meinen Artikel richtig lesen würdest…
Als Bürger der Europäischen Union kann ich mein Fahrzeug in jedem Land der EU anmelden…das „Zauberwort“ heisst nämlich „Standort“…
Ich kann als Deutscher Staatsbürger z.B. in Polen ein Kraftfahrzeug anmelden,wenn ich dort arbeite…
(Das ist übrigens gängige Praxis bei vielen Handwerkern…)
Diese Möglichkeit fällt für NICHT-EU-Bürger aus…
(Fehlende Rechtliche Abkommen bezüglich Haftung/Steuern z.B.)
mfg
Wenn - auch du mal lesen würdest…
)
Hallo Frank,
Als Bürger der Europäischen Union kann ich mein Fahrzeug in
jedem Land der EU anmelden…das „Zauberwort“ heisst nämlich
„Standort“…
und dabei auch „Wohnsitz“
Ich kann als Deutscher Staatsbürger z.B. in Polen ein
Kraftfahrzeug anmelden,wenn ich dort arbeite…
aber nur, wenn auch gleichzeitig der Wohnsitz dort ist.
Wenn die Polen das nicht so korrekt handhaben, hast du Glück gehabt.
Ist aber nicht legal.
Laut Auskunft der Zulassungsstelle.
Sonst hätten wir hier einen rechtsfreien Raum. Diese Fahrzeughalter
könnten ja nie für Verkehrsvergehen und Straftaten belangt werden. Also
Wohnsitz in D und Kfz in Polen geht definitiv nicht.
Gruss
T-Bird
Hallo Teebird,
falls du es noch nicht wissen solttest…seit dem 01.Oktober 2005
gibt es nur noch einheitliche EU-Formulare für die Kfz.-Zulassung
und zwar aus den von mir vorher genannten Gründen.
Es gibt den „Guten alten Kraftfahrzeug-Brief“ nicht mehr…
Das ist jetzt die „Zulassungsbescheinigung“ geworden…
(Und damit es auch schön Teuer wird…entgegen dem deutschen Kfz.Brief
sind in dieser nur noch 1 Halterwechsel eintragbar…danach musst du das
Fahrzeug wieder komplett neu zulassen…)
mfg
Frank
Hallo Frank,
dies hat aber mit der Verkettung Kfz-Anmeldung und Wohnsitz nichts zu
tun.
Ich habe vorhin extra noch mal in der Zulassungsstelle angerufen.
Dort wurde mir bestätigt, das solche Fälle - Wohnort und gemeldet in
D, Kfz in z.B. Polen - bekannt sind. Sie sind aber illegal. Werden
als Ordnungswidrigkeiten bei bekanntwerden geahndet. Bei Straftaten
sind sie strafverschärfend zu werten.
Diese Praxis ist nur möglich, weil die ausländischen Behörden das
sehr schlampig handhaben.
Auch Modelle innerhalb Deutschlands, z.B. jemand arbeitet in München
und seine Familie wohnt in Hamburg. Die besucht er nur Sa & So.
Gemeldet ist er mit erstem Wohnsitz in Hamburg. Da er beispielsweise
in MUC in einem Hotel, Pension oder wechselnd wohnt, braucht er auch
keinen zweiten Wohnsitz anmelden. Er hat da ein Kfz. Das hat Hamburg
nie gesehen und wird dort auch nie hinkommen. Der ständige Standort
ist also München. Trotzdem muss er es in Hamburg zulassen und dort
angemeldet lassen.
Wenn er beschließt, einen zweiten Wohnsitz in München zu haben, muss
er das Kfz dann an seinem zweiten Wohnsitz, also München, anmelden.
Genau die gleiche Regelung gilt europaweit. Kfz immer da angemeldet,
wo der Wohnsitz ist. Weil sich ja sonst keiner mehr um die StVO
kümmern muss
)
Diese Schlupflöcher existieren also nach Aussage des bereits zweiten
Beamten nur wegen der schlampigen Behördenarbeit in bestimmten
Ländern.
mfg
T-Bird