Hallo,
folgender komplizierte Fall zum internationalen Steuerrecht:
Ein Arbeitnehmer hat seinen einzigen Wohnsitz in der Schweiz. Dort arbeitet er in der Niederlassung einer deutschen Firma, bekommt also sein Gehalt aus Deutschland überwiesen. Die deutsche Firma entsendet ihn nun nach Saudi-Arabien, d.h. er wird hauptsächlich dort arbeiten und nur ab und zu für ein paar Tage in die Schweiz zurückkehren.
In welchem Staat muß er seine Einkommensteuer bezahlen?
Freue mich auf Antworten.
Gruß
Klaus