Wohnsitz England, deutsche Gewinne.Wo versteuern?

Hallo,
eine Frage zur Steuer wenn jemand im Ausland lebt aber in Deutschland Kapitalertraege erzielt.
Und zwar bestehen diese Ertraege /Gewinnausschuettungen aus einer Beteiligung / stiller Gesellschafter einer
Unternehmensberatung/Einzelhandelskaufmann(also keine Gmbh o.ä.)in Deutschland (stille Gesellschaft in Form von Einlage welche in einem Short angelegt wurde)

Die Frage stellt sich nun wie diese Gewinne versteuert werden müssen, wenn die Person in England lebt und versteuert wird. In England oder in Deutschland (ohne deutschen Wohnsitz?)
Und wie werden diese Gewinne betitelt? (Sind keine Dividenden oder?)

Weder das Internet noch das DBA hilft weiter, da es wohl sehr kompliziert ist und ueberall etwas anderes mitgeteilt wird. Normalerweise sollte es sein das dort Steuern gezahlt werden wo der Hauptwohnsitz besteht aber dann gibts wohl doch wieder Ausnahmen welcher Art diese Kapitalertraege sind usw.

Kann hier jemand aushelfen?

Vielen Dank

Und zwar bestehen diese Ertraege /Gewinnausschuettungen aus
einer Beteiligung / stiller Gesellschafter einer
Unternehmensberatung/Einzelhandelskaufmann(also keine Gmbh
o.ä.)in Deutschland (stille Gesellschaft in Form von Einlage
welche in einem Short angelegt wurde)

Die Frage stellt sich nun wie diese Gewinne versteuert werden
müssen, wenn die Person in England lebt und versteuert wird.
In England oder in Deutschland (ohne deutschen Wohnsitz?)
Und wie werden diese Gewinne betitelt?

Es gibt ein DBA und wenn das nicht hilft, hilft gar nichts - es hilft aber.

Wenn Kapitaleinkünfte nicht mit Grundstücken zusammen hängen (z.B. Zinsen auf grundbuchlich gesicherte Darlehen), werden sie dort versteuert, wo der Stpfl. seinen Wohnsitz hat.

In unserem Fall gehe ich von typischer Stiller Gesellschaft aus, da haben wir Kapitaleinkünfte, die nichts mit Grundstücken zu tun haben, Versteuerung also in GB. Wenn hier in D Abzugsteuer erhoben wird, kann sie sich der Stille in GB anrechnen lassen. Mit Erstattung in D ist nichts, weil sie nicht hoch genug ist - jedenfalls dafür nicht. Ob welche erhoben werden muss, ist Sache des StB vom Kaufmann/Unternehmer, auch reicht dazu der Sachverhalt nicht zur Beantwortung.

Handelt es sich um eine atypische Stille Gesellschaft, die steuerlich Mitunternehmerschaft ist, hat der Stille gewerbliche Einkünfte mit dem Gewinnanteil, auf die ganz sicher keine Abzugsteuer erhoben wird und die in GB zu versteuern sind.

Hallo Troiana,
für Deutschland gilt das sogen. Welteinkommensprinzip, d.h. egal wo man wohnt, versteuert werden inländische Gewinne auch in Deutschland.

Die inländische Firma muss bei der Ausschüttung entsprechend KapESt / Soli ans liebe Finanzamt abführen. Sie erhalten hierüber eine entsprechende Bescheinigung.

Wie sich nun England verhält, haben Sie wohl schon vergeblich im DBA zu finden versucht…?

Es gibt ja nur zwei Regeln hierfür:

England stellt die Einkünfte steuerfrei und unterwirft diese lediglich einem Progressionsvorbehalt

oder

England versteuert diese Einkünfte auch und rechnet aber die gezahlte Steuern voll an.

Normalerweise ist Ersteres der Fall.

Sie sollten sich in England mit einem Steuerberater in Verbindung setzen. In Deutschland ist die Angelegenheit, wie oben beschrieben klar.

Ich hoffe, dass ich etwas weiterhelfen konnte.

Gruß
Ralf