Wohnsitz: Frankreich, Einnahmen in Deutschland

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger seinen festen Wohnsitz in Frankreich hat und in Deutschland Mieteinkünfte, wo müssen die Mieteinkünfte versteuert werden? Müssen dann in dem betreffenden Land auch die Einkünfte im andern Land angegeben werden?

Servus,

das Besteuerungsrecht liegt bei Deutschland.

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung / „Progressionsvorbehalt“ funktioniert in Frankreich anders als in D: Es werden alle Einkünfte erklärt und veranlagt, einschließlich der aus dem Ausland, und am Schluß gibt es eine Steuergutschrift in Höhe der ausländischen Steuer. Das ist deswegen ein bissle fummelig, weil die Fristen in Frankreich viel kürzer sind - man muss halt schauen, dass man zum Zeitpunkt der Erklärung des IR bereits einen Bescheid aus D in der Hand hat.

Schöne Grüße

MM