Hallo allerseits,
welche steuerlichen Regelungen gelten für folgenden Fall:
Jemand hat seinen Wohnsitz in GB, seinen Arbeitsplatz in D bei einer deutschen Firma mit enstprechend deutschem Arbeitsvertrag. Von Mo - Do , teilweise Fr wird in D gearbeitet, die Wochenenden werden am Wohnsitz in GB verbracht.
Muß das Gehalt in D versteuert werden oder In GB ? Gibt es Möglichkeiten die Steuerlast in so einem Fall zu minimieren ?
Gruß, Hopepark
Servus,
(1) wo isst und schläft der Arbeitnehmer während der Perioden, die er in D arbeitet? Weder im Flugzeug noch im Eurostar, I suppose.
(2) wie lange dauert die beschriebene Situation?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
zu (1):
Der Arbeitnehmer ist und schläft in Deutschland, in der Regel 3-4 Nächte pro Woche und reist dann übers Wochenende an seinen Hauptwohnsitz nach GB.
Die enstehenden Reisekosten und Spesen werden vom Arbeitgeber getragen
zu (2):
Dauer des zustandes ist unbegrenzt, d.h. im Idealfall bis Eintritt der gesetzlichen Altersgrenze.
Gruß, Hopepark
Hallo,
Jemand hat seinen Wohnsitz in GB,
also unbeschränkte Steuerpflicht dort, Ansässigkeit i.S.d. DBA dort
seinen Arbeitsplatz in D bei einer deutschen Firma mit enstprechend :deutschem Arbeitsvertrag. Von Mo - Do , teilweise Fr wird in D :gearbeitet, die Wochenenden werden am Wohnsitz in GB verbracht.
Der Arbeitnehmer ist und schläft in Deutschland, in der Regel
3-4 Nächte pro Woche und reist dann übers Wochenende an seinen
Hauptwohnsitz nach GB.
aha, also auch in Deutschland einen Wohnsitz (möbliertes Zimmer) und unbeschränkte Steuerpflicht
Muß das Gehalt in D versteuert werden oder In GB ?
Tätigkeitsort ist Deutschland für einen deutschen Arbeitgeber, also Versteuerung in Deutschland
Gibt es Möglichkeiten die Steuerlast in so einem Fall zu minimieren ?
gleiche Möglichkeiten wie bei jedem inländischen Arbeitnehmer
Die enstehenden Reisekosten und Spesen werden vom Arbeitgeber
getragen
dann können insoweit keine Werbungskosten geltend gemacht werden
Schöne Grüße
C.
Danke für die Antwort, noch eine kleine Ergänzungsfrage:
Der Arbeitnehmer ist und schläft in Deutschland, in der Regel
3-4 Nächte pro Woche und reist dann übers Wochenende an seinen
Hauptwohnsitz nach GB.
aha, also auch in Deutschland einen Wohnsitz (möbliertes
Zimmer) und unbeschränkte Steuerpflicht
In Deutschland besteht kein Wohnsitz, der Arbeitnehmer arbeitet an unterschiedlichen Standorten und übernachtet in Hotels. Macht das einen Unterschied ?
Herzliche Grüße,
Hopepark
Hallo,
aha, also auch in Deutschland einen Wohnsitz (möbliertes
Zimmer) und unbeschränkte Steuerpflicht
In Deutschland besteht kein Wohnsitz, der Arbeitnehmer
arbeitet an unterschiedlichen Standorten und übernachtet in
Hotels. Macht das einen Unterschied ?
nur in der Begründung, nicht im Ergebnis:
Hotelzimmer begründet tatsächlich keinen Wohnsitz, wenn es immer ein anderes ist.
Es liegt aber unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vor, da er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (=mehr als 183 Tage pro Jahr hier anwesend)
Schöne Grüße
C.
Vielen dank für die Hinweise,
Herzliche Grüße, Hopepark
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