Wohnsitz GB, Arbeitsplatz D, Steuern ?

Hallo allerseits,

welche steuerlichen Regelungen gelten für folgenden Fall:

Jemand hat seinen Wohnsitz in GB, seinen Arbeitsplatz in D bei einer deutschen Firma mit enstprechend deutschem Arbeitsvertrag. Von Mo - Do , teilweise Fr wird in D gearbeitet, die Wochenenden werden am Wohnsitz in GB verbracht.

Muß das Gehalt in D versteuert werden oder In GB ? Gibt es Möglichkeiten die Steuerlast in so einem Fall zu minimieren ?

Gruß, Hopepark

Servus,

(1) wo isst und schläft der Arbeitnehmer während der Perioden, die er in D arbeitet? Weder im Flugzeug noch im Eurostar, I suppose.
(2) wie lange dauert die beschriebene Situation?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

zu (1):
Der Arbeitnehmer ist und schläft in Deutschland, in der Regel 3-4 Nächte pro Woche und reist dann übers Wochenende an seinen Hauptwohnsitz nach GB.

Die enstehenden Reisekosten und Spesen werden vom Arbeitgeber getragen

zu (2):
Dauer des zustandes ist unbegrenzt, d.h. im Idealfall bis Eintritt der gesetzlichen Altersgrenze.

Gruß, Hopepark

Hallo,

Jemand hat seinen Wohnsitz in GB,

also unbeschränkte Steuerpflicht dort, Ansässigkeit i.S.d. DBA dort

seinen Arbeitsplatz in D bei einer deutschen Firma mit enstprechend :deutschem Arbeitsvertrag. Von Mo - Do , teilweise Fr wird in D :gearbeitet, die Wochenenden werden am Wohnsitz in GB verbracht.

Der Arbeitnehmer ist und schläft in Deutschland, in der Regel
3-4 Nächte pro Woche und reist dann übers Wochenende an seinen
Hauptwohnsitz nach GB.

aha, also auch in Deutschland einen Wohnsitz (möbliertes Zimmer) und unbeschränkte Steuerpflicht

Muß das Gehalt in D versteuert werden oder In GB ?

Tätigkeitsort ist Deutschland für einen deutschen Arbeitgeber, also Versteuerung in Deutschland

Gibt es Möglichkeiten die Steuerlast in so einem Fall zu minimieren ?

gleiche Möglichkeiten wie bei jedem inländischen Arbeitnehmer

Die enstehenden Reisekosten und Spesen werden vom Arbeitgeber
getragen

dann können insoweit keine Werbungskosten geltend gemacht werden

Schöne Grüße
C.

Danke für die Antwort, noch eine kleine Ergänzungsfrage:

Der Arbeitnehmer ist und schläft in Deutschland, in der Regel
3-4 Nächte pro Woche und reist dann übers Wochenende an seinen
Hauptwohnsitz nach GB.

aha, also auch in Deutschland einen Wohnsitz (möbliertes
Zimmer) und unbeschränkte Steuerpflicht

In Deutschland besteht kein Wohnsitz, der Arbeitnehmer arbeitet an unterschiedlichen Standorten und übernachtet in Hotels. Macht das einen Unterschied ?

Herzliche Grüße,
Hopepark

Hallo,

aha, also auch in Deutschland einen Wohnsitz (möbliertes
Zimmer) und unbeschränkte Steuerpflicht

In Deutschland besteht kein Wohnsitz, der Arbeitnehmer
arbeitet an unterschiedlichen Standorten und übernachtet in
Hotels. Macht das einen Unterschied ?

nur in der Begründung, nicht im Ergebnis:
Hotelzimmer begründet tatsächlich keinen Wohnsitz, wenn es immer ein anderes ist.
Es liegt aber unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vor, da er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (=mehr als 183 Tage pro Jahr hier anwesend)

Schöne Grüße
C.

Vielen dank für die Hinweise,
Herzliche Grüße, Hopepark

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