Hallo zusammen,
folgendes: ich wohne mit meinem mich liebenden ehegespinst in den USA. Aus Gruenden ihrer Firma und Gehalt und so haben wir in D einen Erstwohnsitz, obwohl wir so gut wie nie dort sind. Ist das eigentlich legal?
fragende Gruesse
Ralph
Hi,
es gibt ein Meldegesetz in Deutschland und laut diesem muss man dort wo man gemeldet ist auch WOHNEN.
Wie wird nun dieser Begriff WOHNEN nun ausgelegt?? - das ist relativ!
Wenn du in regelmässigen Abständen (kann auch nur für 2x im Jahr sein)diese Wohnung bewohnst, dann ist die Anmeldung beim Einwohneramt in Ordnung. Du solltest außerdem dafür sorgen, dass Post die an diese Adresse geschickt wird dich auch erreicht!
Bewohnt ihr diese Wohnung allerdings nicht, ist dies eine Scheinmeldung und kann mit einer Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Gruß
Petra
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Hallo Ralph
Ich kann Dir nur berichten wie das bei uns ist.
Wir, also mein Freund und ich wohnen in den Staaten, haben aber trotzdem einen Wohnsitz in Deutschland.
Bei mir ist das so, dass ich ein Studentenvisum habe und einen Wohnsitz in Deutschland als Beweiss dafuer benoetige, dass ich nach meinem Studium die USA wieder verlassen werde. Ich musste eine Kopie meines Mietvertrages dem Visumsantrag beilegen, ohne diese Kopie haette ich das Visum gar nicht erst bekommen. Bisher hat das noch keine Probleme mit sich gebracht.
Viele Gruesse aus Michigan
Steffi (die heute vom Account ihres Freundes schreibt)
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