Wohnsitz in Deutschland ,Arbeitgeber in Norgwegen

Hallo zusammen,

Mein Wohnsitz befindet sich in Deutschland und mein Arbeitgeber in Norwegen. Ich bin bei einem Oelkonzern taetig und arbeite 14 tage und habe dann 30 tage frei, ich zahle meine Steuern in Norwegen.Ich bin also fest in Norwegen angestellt!Jetzt habe ich Angst das ich in Deutschland zusaetzlich Steuern zahlen muss da ich ja dort lebe,ich blicke das Doppelsteuerabkommen noch nicht ganz ,ich habe ja dann insgesammt keine 183 Tage in Norwegen ,habe aber auch kein Einkommen mehr in Deutschland.Ich waere froh wenn mir wer helfen koennte.

Viele Gruesse Til

Antwort auf Ihre Fragen finden Sie unter:
http://www.steuerschroeder.de/doppelbesteuerungsabko…

hier ein Auszug:
Unselbständige Arbeit
(1) Vorbehaltlich der Artikel 16, 17, 18 und 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn
a) der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält und
b) die Vergütungen von einem Arbeitgeber getragen werden, der in dem Staat ansässig ist, in dem der Empfänger ansässig ist, und
c) die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.
(3) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs, das im internationalen Verkehr betrieben wird, ausgeübt wird, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Soweit jedoch die Vergütungen in diesem Staat von der Steuer befreit sind, können sie im anderen Vertragsstaat besteuert werden.
Bezieht eine im Königreich Norwegen ansässige Person Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Luftfahrzeugs ausgeübt wird, das vom Konsortium Scandinavian Airlines System (SAS) im internationalen Verkehr betrieben wird, so können diese Vergütungen nur im Königreich Norwegen besteuert werden.

Diese Frage kann dir nur ein Steuerexperte beantworten. Das bin ich leider nicht.

Hallo Till.

Leider kann ich zu diesem Thema nicht spezifisch antworten.

Gruß, André

Hallo,

im Falle Norwegen haben die in Norwegen erzielten Einkünfte in Deutschland nur Auswirkung über den sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).
Wenn Sie in Deutschland keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte erzielen, ergibt sich durch die in Norwegen erzielten Einkünfte keine zusätzliche Steuerbelastung in Deutschland.

Für die in Norwegen erzielten Einkünfte wird in diesem Fall nur in Norwegen Einkommensteuer bezahlt.

Hallo Til,

Das mit den 183 Tagen klingt in der Tat nicht gut.
Wenn Du keine Kollegen hast und die Leute im Lohnbüro Deines Arbeitgebers keine Ahnung haben, würde ich beim deutschen Finanzamt nachfragen.

LG, Roland

Hallo Til86,
das ist ganz klar eine Frage fürs Finanzamt bzw. für einen Steuerberater.
Ich bin in der Hinsicht nur Laie und würde immer empfehlen, einen Profi zu Rate zu ziehen. Sicher ist sicher!

Viel Erfolg,
Weltenbürger

Hallo Til,
so etwas würde ich einen Steuerberater fragen, der sich mit ausländischem Steuerrecht auskennt.
Hier im Forum haben wohl viele ein gesundes Halbwissen, welches Dich im Zweifel nicht wirklich weiterbringt.
Im Endeffekt bist Du es, der hinterher nachversteuern kann oder sonstwie Probleme mit dem FA bekommt.
Gruß Guido