Wohnsitz melden bei zeitweisem Aufenthalt

Hallo!
Ist man immer verpflichtet sich zu melden, auch wenn es sich dabei nur um 5 Monate in einer anderen Statt handelt? Auch wenn der Erstwohnsitz der alte bleiben soll?

Gds. regeln die Meldegesetze d. einz. BL die Meldepflicht. In NRW und BY hat sich jeder ab einem Aufenthalt in einer Whg. von 2 Mon. od. länger anzumelden. Nähers unter „Meldegesetz“ gurgeln.
HTH
G imager

Hallo,
wo genau im Meldegesetz NRW steht denn, daß erst nach 2 Monaten anzmelden ist? So weit ich weiß, nirgends - ich glaube daher, daß diese Auskunft (für NRW) nicht korrekt ist.
In § 13 MG NRW jedenfalls steht, daß max. eine Woche (!) nach Beziehen der Wohnung dieser Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz, das ist dann ggf noch zu prüfen) durch den Meldepflichtigen anzumelden ist.
Nach § 37 MG NRW kann man außerdem mit Bußgeld rechnen, wenn man diese Meldepflicht nicht, nicht vollständig, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfüllt.

Sorry,
chris

1 „Gefällt mir“

Weiss ich zufällig auch wieder, ist mir selbst passiert. Also wenn du angenommen planst bei einem Freund, Freundin, bekannten oder wegen Arbeit oder sowas länger an einem Ort zu verbleiben der nicht dein Hauptwohnsitz ist, bist du verpflichtet dich innerhalb von 3 Tagen anzumelden. Bezieht sich übrigens auf ganz Europa! Also wenn du planst mal 6 Monate im benachbarten Ausland zu arbeiten musst du dich dort auch anmelden. Urlaub ist natürlich wieder was anderes. Strafen drohen da soweit ich weiss aber keine. Nur wenn du amtliche Post erwartest und die auf deinen Wohnsitz geht, gilt die als zugestellt.

Hallo,
zum Thema „selbst erlebt“:
In keinem deutschen Meldegesetz (16 Landesmeldegesetze, ein Melderechtsrahmengesetz) gibt es die Regelung mit den genannten „3 Tagen“. Im Gegenteil, in allen Rechtsgrundlagen ist die Rede von „einer Woche“ oder „8 Tagen“ - jedenfalls soweit ich weiß.
Da würde mich doch mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die Behauptung von den „3 Tagen“ basiert?
Ebenso würde mich die Rechtsgrundlage für die behauptete „europa-weite“ Gültigkeit eines deutschen Gesetzes interessieren - insbesondere, wo kaum ein Land in Europa eine vergleichbare Meldepflicht hat UND das Meldewesen in Europa noch nicht harmonisiert wurde.

Ich möchte sicher nicht kritisieren, rege aber an, Ratschläge nur dann zu erteilen, wenn sie „Hand und Fuss“ haben … denn das Berufen auf „selbst erlebtes“ hilft bei einer möglichen behördlichen Auseinandersetzung kaum jemanden in der Sache weiter.

Es könnte jedoch auch sein, daß ich mit meinem Wißen nicht auf der Höhe der Zeit bin - in diesem Fall bitte ich, wie oben erwähnt, um Nennung der Rechtsgrundlagen, dann könnte ich noch etwas lernen.

danke!

1 „Gefällt mir“

Hi, Chris
Mit irgendeinem Gesetz kann ich dir da leider nicht dienen. Hätte auch ehrlich gesagt keine Lust was derartiges rauszusuchen.

Wie gesagt hab ich mich auf meine eigenen Erfahrungen berufen, (Selbst erlebt) wobei ich mich auf mein eigenes Arbeitsverhältniss fern von meinem Hauptwohnsitz beziehen wollte. Beim Anmelden des zweiten Wohnsitzes wurde ich nämlich gefragt wie lang ich da schon wohne und nach meiner Aussage: „ca. 2 Monate“ Wies mich der Beamte darauf hin, das ich mich umgehend nach Ankunft, max.3 Werktage nach bezug der Wohnung anzumelden hätte.

Zum deiner Anregung mit „Hand und Fuss“ möchte ich dich auch nicht kritisieren aber kurz auf den Text unter deiner Antwort hinweisen:
„Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.“

Also noch mal im Klartext: Ich wollte nur dem Fragesteller helfen und von meiner eigenen Erfahrung berichten. Sollte ich mit meiner Antwort falsch liegen, so danke ich dir dafür, wenn du das richtigstellen kannst. Wie gesagt ich hab es von der Meldebehörde so erfahren aber das sind auch nur Menschen.
Gr. Marv

Hi,
sorry, wenn Du Dich angegriffen fühltest - wollte ich nicht.

Zum Thema:
Ja, ich kann richtig stellen. Und es ist wirklich so, daß diese Angabe „3 Tage“ von dem Meldebehördenmitarbeiter tatsächlich falsch ist. Alle 16 Landesmeldegesetze (und das Bundesgesetz) sprechen einhellig davon „wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche anzumelden“.
Die Abmeldung ist dort auch geregelt, man muß sich nur noch dann abmelden, wenn man keine neue Wohnung im Inland bezieht. Gleiche Frist.

Ich kann aus der Kategorie „selbst erlebt“ berichten, daß ich als Dozent für’s Melderecht und als Verantwortlicher für eine Meldebehörde immer wieder erlebe, daß Mitarbeiter falsche Auskünfte geben (3 Tage), weil sie’s leider selber nicht besser wißen.
Da würde oft ein Blick ins Gesetz helfen :wink:

Nochmals - nix für ungut, wollte Dich, wie gesagt, nicht angreifen oder beleidigen.

Und in Sachen Forenregeln:
Ich denke, ich hoffe, da nichts zu verletzen - es sind ja eigentlich ganz allgemeine, nicht fall-spezifische Infos, die ich hier äußere.
Hoffe ich jedenfalls.

chris

1 „Gefällt mir“