Mal angenommen jemand studiert seit 2004 in Tier und hat seinen Wohnsitz dort nicht angemeldet, weder den Erst- noch den Zweitwohnsitz.
Die ende 2007 eingeführte Zweitwohnsitzsteuer entzog sich auch der Kenntnis. Bafög wurde seit 2004 bezogen mit Vorlage des Mitvertrags.
Kann man jetzt noch seinen Erst- oder Zweitwohnsitz problemlos anmelden? Das müsste dann logischerweise der Erstwohnsitz sein, sonst heißt es „Steuer nicht gezahlt“.
Was macht man in so einer Situation?? oO
Hallo (Anrede!),
Kann man jetzt noch seinen Erst- oder Zweitwohnsitz problemlos
anmelden? Das müsste dann logischerweise der Erstwohnsitz
sein, sonst heißt es „Steuer nicht gezahlt“.
Was macht man in so einer Situation?? oO
man holt die Versäumnisse schnellstens nach und trägt die ggf. daraus entstehenden Konsequenzen. Oder was wolltest Du hier hören? Wie man am besten begangene Ordnungswidrigkeiten und Steuerhinterziehungen vertuscht?
S.J.
Hallo,
man holt die Versäumnisse schnellstens nach und trägt die ggf.
daraus entstehenden Konsequenzen. Oder was wolltest Du hier
hören? Wie man am besten begangene Ordnungswidrigkeiten und
Steuerhinterziehungen vertuscht?
Bleib mal realistisch… Es gibt hier ja auch immer wieder Postings in denen man beraten wird, wie man möglichst trickreich an das Geld der Sozialämter kommt, da fände ich den Schritt hier auch nicht mehr so groß.
Der Kater
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Gesetzesquellen zum Nachlesen
Hi !
Was macht man in so einer Situation?
Zuerst mal die infrage kommenden Gesetze lesen ob es bisher ein Fehlverhalten gab und wenn ja, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben.
Das polizeiliche Melderecht ist grundsätzlich Sache der Länder, es gibt aber ein allgemeines Gesetz, in dem die Grundregeln festgehalten sind. Einfach auf http://www.gesetze-im-internet.de mal nach „Melderechtsrahmengesetz“ suchen. Dort stehen dann die Regeln, wann man sich wie und wo polizeilich zu melden hat.
Neben diesem polizeilichen Wohnsitz gibt es noch einen steuerlichen. Diesen ist in § 8 Abgabenordnung (auch auf oben genannter Seite zu finden). In vielen Fällen sind steuerlicher Wohnsitz und polizeilich Wohnsitz identisch. Es gibt aber auch eine große Zahl, bei denen diese beiden Wohnsitze auseinanderklaffen.
Aufgrund der bisherigen Schilderungen gehe ich davon aus, dass sowohl steuerlicher als auch polizeilicher (Haupt-)Wohnsitz in Trier sind.
Und in der letzten Konsequenz sollte sich dann noch auf der Seite der Stadt Trier mal das Zweitwohnsitzsteuergesetz angesehen werden, ob es irgendwelche Steuerbefreiung gibt, wenn ein bestimter Jahresverdienst nicht erreicht wird (oder, …). In einigen Gesetzen gibt es solche Befreiungen, in anderen nicht. Da dies aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, muss hier wohl jeder für sich selbst recherchieren.
Nach der Literatur dieses 3 Gesetze kann man sich immer noch fragen, ob die Panik der Ausgangsfrage berechtigt ist.
BARUL76