Mann und Frau ziehen zeitgleich um. Mann nach Stadt A und Frau nach Stadt B. Mann ins Pflegeheim und Frau in Wohnung. Welches ist der zukünftige Wohnsitz des Mannes? Also, wo muss er angemeldet werden? In Stadt A (Pflegeheim) oder bei seiner Frau (Betreuerin) in Stadt B?
Hallo,
der neue Lebensmittelpunkt des Mannes ist das Pflegeheim und dies ist der Hauptwohnsitz; wenn er sich allerdings auch einige Monate im Jahr in der Wohnung der Frau aufhält, könnte er dort einen 2.Wohnsitz haben, ist aber nicht erforderlich.
lG
Hallo,
der neue Lebensmittelpunkt des Mannes ist das Pflegeheim und dies ist der Hauptwohnsitz;
Es kann natürlich geringfügige Abweichungen ind en Meldegesetzen geben, aber in der Regel steht da sowas in der Art drin: Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…
Die Tatsache, dass die beiden räumlich von einander entfernt leben, hat nichts mit einer Trennung der Ehe zu tun. Umgekehrt ist es nämlich durchaus auch möglich im Sinne des BGB in einer Wohnung getrennt zu leben. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1567.html
wenn er sich allerdings auch einige Monate im Jahr in der Wohnung der Frau aufhält, könnte er dort einen 2.Wohnsitz haben, ist aber nicht erforderlich.
Na da wird vielleicht eher andersrum ein Schuh draus. Denn wenn schon der eine Ehegatte dort zu 100% des Jahres dort lebt und der andere zu 40%, dann ist das ganz offensichtlich die vorwiegend benutzte Wohnung.
Grüße