Wohnsitz ummelden!?!?!

Hallo Leute.

folgende Geschichte.

Martin erhält momentan Alg 1 und steckt mitten in einem Verfahren auf teilhabe am Arbeitsleben.
Er lebt in Schleswig Holstein.
Das erste Gespräch mit dem Rehaberater war leider erfolglos.
Martin hat nämlich schon Ziele und weiß in welche Richtung er umgeschult werden möchte. Der Rehaberater war nicht einverstanden mit diesem Vorschlag.

Da es in dem Arbeitsamt wo er zugehörig ist nur einen Rehaberater gibt hat er also dort keine chance mit jemand anderen zu Sprechen.

Er möchte nun den Wohnort von sh nach hamburg ändern.
allerdings nur auf dem papier, um die chance auf ein anderes arbeitsamt und somit auf andere rehaberater zu stoßen.

der freund wohnt in hamburg…
nun zu der eigentlichen frage…

kann man sich einfach ohne probleme ummelden? oder ist dort irgendwas zu beachten?
Muss das KFZ dann auch umgemeldet werden?

Hallo axi85,
leider kann ich dir nicht weiter helfen.
Viel Glück bei deiner weiteren Suche!
Suz

Hallo,

also der Wohnsitz soll nur offiziell umgemeldet werden? Der andere soll bestehen bleiben?
Das könnte schwierig werden, weil das Amt das durch Stichprobenartige Besuche testen kann und man jederzeit für das Amt erreichbar sein muss.
Bei der Prüfung werden auch die persönlichen Sachen wie Bett - Kleiderschrank etc. überprüft.

Gruß Sina

… ummelden nur auf dem Papier stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist daher nicht erlaubt.

alwosa

Tut mir leid. In Sachen Arbeitsamt kenne ich mich nicht aus. Trotzdem alles Gute für Martin!

Hallo, pauschal ist die Frage nicht so leicht zubeantworten, aber ich werde es versuchen.
Mit Alg 1 kannst Du ohne Genehmigung vom Amt umziehen, wenn Du Dich ummeldest muss aber auch das Auto umgemeldet werden.
Jetzt zu anderen Seite, ich nehme an Martin war krank oder hat eine Behinderung, die einen Rehaberater erforderlich machen. Dieser Berater muss auch die Umschulungsmöglichkeiten und Wünsche von Martin im Auge behalten. Auch über diesem sitzt ein Vorgesetzter, wenn Martin sich benachteiligt fühlt kann er Beschwerde gegen diesen Berater einreichen.
Falls der Berater aber argumentiert, dass Martins Berufswünsche nicht realisierbar mit seinem Krankheitsbild sind, sollte Martin versuchen sich für einen anderren Weg zuentscheiden.
Ein anderes Arbeitsamt bringt es nicht wirklich, weil die Akte vom Alten ans Neue geschickt wird.
Ihr müsst auch bedenken, dass Maßnahmen dann nur in Hamburg gemacht werden, wie will Martin dies händeln? Er muss sich auch in Hamburg beim Arbeitsamt persöhnlich anmelden und immer erreichbar sein damit die Weiterzahlung gesichert ist.
Ich würde mir das alles gut überlegen und versuchen ein sachliches und ruhiges Gespräch mit dem derzeitigen Berater zuführen, falls dies nichts bringt den Vorgestzten kontaktieren.
Alles Gute für die Zukunft Gaby

Hallo,
ich glaube, daß diese Idee nicht so gut ist. Ist nur möglich, wenn er auch einen gültigen Mietvertrag vorlegen kann. Auch der PKW muß dann umgemeldet werden. Und wohin soll dann die Miete gehen? Alles zu abenteuerlich. Da kommt die ARGE hinter und dann gibt eine Betrugsanzeige!
Gruß aus Bonn… siebengebirgler

Hallo Gaby, danke für die schnelle antwort.

Es sieht halt so aus.
Die begründung des Rehaberaters war eher eine persönliche meinung über die maßnahme die mir vorschwebt.
Er sagt er kommt selbst aus der musikbranche und weiß angeblich dass diese Maßnahme nur rausgeworfenes geld wäre.
Eine persönliche Meinung hat aber dort nichts zu suchen wie ich finde.
Wir das hat sich dann im gespräch leider so hochgekocht dass ich denke dass der wechsel des amtes der bessere weg wäre als einen alten sturen konservativen mann versuchen zu überzeugen.
Die verfügbarkeit ist für mich kein problem da ich mit meinem auto sehr mobil bin.

Hallo,-
eine Umschulung bekommt man im Reha - Verfahren nur im Sinne seiner körperlichen Einschränkungen.
Also wenn ich z.B. eine Bandscheiben-Op hatte,kann ich auf keine Umschulung auf Koch oder Kellner hoffen - weil die Belastung da ja sehr gross für den Rücken ist…

Umschulungen werden nur gewährt, wenn man seinen alten Beruf nicht mehr ausführen kann und somit einen neuen brauch… also in meinen Beispiel ein Büroberuf…z.b. Immobilienkaufmann oder Speditonskaufmann oder …oder…

Eine Ummeldung erscheint mir nicht sinnvoll, weil die neue zuständige Behörde die Akten von der alten Behörde anfordert, bevor sie weitere Entscheidungen trifft.Und da steht sicherlich die Entscheidung des alten Beraters drin.

Viele Grüße

ja, man kann einfach umziehen,das kfz muss nach stvo auch umgemeldet werden