Wohnsitz ummelden, Auto (noch) nicht?

Hallo zusammen!

ich habe schon die Suche bemüht, aber nichts aktuelles zum Thema gefunden.

Früher waren ja Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle zwei verschiedene Paar Stiefel. Bei meiner letzten Ummeldung konnte (mußte?) ich aber das Auto am gleichen Schalter auch ummelden, daher die Frage:

Könnte man, sagen wir beim Umzug ins Ausland, sich beim KVR abmelden, das Auto aber für eine Übergangszeit (stillschweigend) noch auf die alte Adresse angemeldet lassen?
Der Vorteil wäre, daß man das Auto bis zur erfolgten Anmeldung im Ausland noch nutzen könnte, auch und gerade zur Überführung.
Meine Vermutung ist aber, daß die Ämter vernetzt sind und bei der Abmeldung das Auto auch ab/umgemeldet werden muß.
Da man sich ja m.W. spätestens eine Woche nach Umzug um/abmelden muß, was für die Überführung und Anmeldung des Autos in meinem hypothetischen Fall zu kurz wäre, stellt sich die Frage, wie man das Ganze praktikabel und legal durchführen könnte?
Ich bin gespannt auf eure Ideen, Vorschläge und Erfahrungen!:smile:
Danke und Grüße,
Oliver

Hallo,

Hallo zusammen!

ich habe schon die Suche bemüht, aber nichts aktuelles zum
Thema gefunden.

Früher waren ja Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle zwei
verschiedene Paar Stiefel.

Auch heute sind es noch 2 Verschiedene Abteilungen,
allerdings eine Behörde und dies schon seit über 25 Jahre!

Bei meiner letzten Ummeldung konnte
(mußte?) ich aber das Auto am gleichen Schalter auch ummelden,
daher die Frage:

Könnte man, sagen wir beim Umzug ins Ausland, sich beim KVR
abmelden, das Auto aber für eine Übergangszeit
(stillschweigend) noch auf die alte Adresse angemeldet lassen?

Eine Anschriftenänderung ist der Zulassungsstelle unverzüglich mitzuteilen.

http://bundesrecht.juris.de/fzv_2011/__13.html

Auch dem Versicherungsunternehmen muss man den Wegzug ins Ausland mitteilen!

Der Vorteil wäre, daß man das Auto bis zur erfolgten Anmeldung
im Ausland noch nutzen könnte, auch und gerade zur
Überführung.

Hier sollte man beachten, ob für dieses Land überhaupt Versicherungsschutz besteht (siehe grüne Versicherungskarte).

Meine Vermutung ist aber, daß die Ämter vernetzt sind und bei
der Abmeldung das Auto auch ab/umgemeldet werden muß.
Da man sich ja m.W. spätestens eine Woche nach Umzug
um/abmelden muß, was für die Überführung und Anmeldung des
Autos in meinem hypothetischen Fall zu kurz wäre, stellt sich
die Frage, wie man das Ganze praktikabel und legal durchführen
könnte?

In welches Land kommt man innerhalb einer Woche nicht hin ?

Ich bin gespannt auf eure Ideen, Vorschläge und
Erfahrungen!:smile:
Danke und Grüße,
Oliver

Gruß

Hallo!

Auch heute sind es noch 2 Verschiedene Abteilungen,
allerdings eine Behörde und dies schon seit über 25 Jahre!

Ah gut, das war mir nicht bewußt. Ich hatte schon mal bei einem Umzug (mit Ummeldung) in eine andere Gemeinde mein Auto nicht umgemeldet (ca. 2004-05) und bin weiter mit der Nummer meiner „alten“ Gemeinde rumgefahren. Beim „Rückzug“ hat man mich nur darauf aufmerksam gemacht, daß das „eigentlich“ nicht ginge; de facto war es aber so und es hat sich niemand daran gestört.

Eine Anschriftenänderung ist der Zulassungsstelle unverzüglich
mitzuteilen.

D.h. falls man es erst verspätet tut bekäme man Ärger, falls es bemerkt würde.

Auch dem Versicherungsunternehmen muss man den Wegzug ins
Ausland mitteilen!

Könnte man ja auch nach erfolgter Anmeldung des Autos im Ausland tun und sich solange dort als „Tourist“ verstehen.

Hier sollte man beachten, ob für dieses Land überhaupt
Versicherungsschutz besteht (siehe grüne Versicherungskarte).

Besteht, da EU.

In welches Land kommt man innerhalb einer Woche nicht hin ?

Wegen der Insellage der „neuen Heimat“ wäre das Auto mindestens 2-3 Wochen unterwegs, bis es im Zielland dem dortigen TÜV vorgeführt und im Anschluß zugelassen werden könnte.

Grüße,
Oliver

eine Insel in Europa wo man mit dem Auto 3 Wochen für die Überfahrt benötigt kenne ich nicht.

Gruß

Also gut. Die Schiffsreise dauert nicht 3 Wochen.
Aber von dem Zeitpunkt, an dem das Auto in einer süddeutschen Großstadt verladen wird bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug vom Zoll auf der betreffenden Insel freigegeben wird, vergehen 17 Tage, mithin etwas mehr als die Woche, innerhalb derer man sich ummelden sollte.
Spielt aber für die Frage, ob es eine legale und praktikable Lösung für das Problem gibt, meiner Meinung nach eine untergeordnete Rolle.

verstehe ich immer noch nicht!

Ich war mit meinem Auto schon auf mehreren Inseln in Europa und noch nie musste mein Fahrzeug vom Zoll freigegeben werden.

Am besten bei der Zulassungsbehörde nachfragen!