Ich bin vor Kurzem mit meiner Freundin zusammengezogen und wollte mich nun auch ummelden. Was mich ich nun zum Einwohnermeldeamt mitnehmen ? Ausweis ist klar,aber was noch ? Brauch ich die Geburtsurkunde auch noch ?
Marco
Ich bin vor Kurzem mit meiner Freundin zusammengezogen und wollte mich nun auch ummelden. Was mich ich nun zum Einwohnermeldeamt mitnehmen ? Ausweis ist klar,aber was noch ? Brauch ich die Geburtsurkunde auch noch ?
Marco
Hallo Marco,
die einfachste Lösung ist, du rufst im Einwohneramt deiner Stadt/Gemeinde an. Dort sitzen die Experten. Die fragen gezielt und wissen dann auch was du mitbringen sollst.
Telefonnummern bekommst du über die Homepage deiner Stadt.
Servus
Gerhard
Hi!
Viele Kommunen/Städte bieten bereits einen Ummelde-Service im Internet an. Man muss nicht mehr unbedingt aufs Amt latschen.
Einfach mal nachsehen.
Grüße,
Mathias
Hi,
normalerweise reicht der Perso.
Ich musste noch nie eine Geburtsurkunde vorlegen.
Falls du aus einer anderen Stadt zugezogen bist, brauchst du auch noch die Abmeldebescheinigung des vorherigen Wohnsitzes.
Gruß
Nelly
Also in BW muss man immer nen Abmeldeschein mitbringen. Ich bin nur nen Kilometer weitergezogen (war dann die nächste Ortschaft) und musste das ganze Gedönse durchnudeln!!
Grüße, Nina
Da hab ich doch geraed auch noch eine Frage zum Thema:
kan man die Abmeldebestätigung auch per post zugeschcikt bekommen? ich meine, muss ich deswegen extra persönlich auf das amt gehen? mein „abmeldeort“ ist 700 km entfernt, ich komme nur am wochenende dort hin.
Danke!!!
Hallo LaEspanola,
hast du denn die Abmeldebestätigung nicht aufgehoben, die du bekommen hast, als du dich abgemeldet hast? Das müsste eigentlich ausreichen.
Notfalls würde ich eine Freundin o.ä. bitten für dich dort aufs Amt zu gehen und eine Bescheinigung zu holen. Die meisten Ämter sind da sehr kooperativ.
Liebe Grüße
Timid
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Ich habe diese Behoerden-Odysee auch vor kurzem hinter mich gebracht.
Erst den Zweitwohnsitz abgemeldet, dann den ersten Wohnsitz (wo sie die Abmeldebescheinigung vom 2. Wohnsitz nicht gebraucht haben, weil die das gleich online gesehen haben) und dann am neuen Wohnsitz wieder angemeldet.
Dort hatten sie nicht mal einen Rechner stehen und die Formulare wurden von Hand ausgefuellt. Also nichts mit online ueberpruefen ob ich abgemeldet bin. Da musste ich die Bescheinigung vorlegen.
Ansonsten musste ich nur noch Personalausweis und Reisepass mitbringen.
Ach so, das waren zwar 3 verschiedene Landkreise aber alles in Bayern.
Gruss Claudia
zu Timid Wohnsitz ummelden ?
hi Timid,
das Problem ist, dass ich schon längere Zeit in meinem neuen wohnort arbeite. dachte es ei nur für kurze zeit (dipl. arbeit), wurde übernommen und direkt nach ende dipl. arbeit angefangen zu arbeiten.
hatte mich vom hauptwohnsitz nicht abgemeldet. muss dies aber jetzt tun.
kann man nciht bei einer neuanmeldung sagen, dass die mich im alten wohnort abmelden sollen?
wie gesagt, habe keine Lust, wegen ner dummen ummeldung einen tag urlaub zu opfern und extra 700 (insg. 1400km ) zu fahren.
Lösung?
Grüße,
Franzi
Hi Franzi
Ging bei mir weder beim ersten noch beim zweiten Wohnsitz. Beide Einwohnermeldeaemter bestanden darauf dass ich selber mit Ausweis dort erscheine und den Zettel unterschreibe.
Hatte auch nachgefragt ob es nicht reicht dass ich meine Mama vorbeischicke.
Gruss Claudia
Hallo nochmal,
also ich habe mich damals von einer Freundin abmelden lassen, ohne Probleme.
Ich bin damals von Hessen nach NRW gezogen und dachte auch, dass ich mich beim Anmelden in NRW direkt in Hessen abmelden lassen kann. Da das nicht ging habe ich eine Freundin in Hessen zum Amt geschickt, die mich dann dort abgemeldet hat und mir die Abmeldung dann zugeschickt hat. Es gab keinerlei Probleme dabei.
Aber notfalls müsste das doch auch mit einer Vollmacht möglich sein. Ich würde es einfach mal versuchen.
Vielleicht kommt es immer drauf an, an wen man gerät und wie lieb man schauen kann 
Wenn es nicht mal mit einer Vollmacht klappt musst du eben Urlaub nehmen, aber ich würde es vorher einfach mal versuchen.
Liebe Grüße
Timid
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Hallo,
mittlerweile gibt es Anmelde/Abmeldeformulare auf den Homepages der Einwohnerämter zum downloaden. Diese dann ausdrucken und mit Originalunterschrift versehen an das zuständige Einwohneramt schicken. Das geht auf jeden Fall. Mit Vollmacht abmelden (ohne Unterschrift auf dem Originalmeldeschein) ist lt. Meldegesetz nicht möglich (natürlich gibt es auch Gemeinden die sowas durchgehen lassen, oder sogar im Auftrag unterschreiben lassen).
Das Melderechtsrahmengesetz ist geändert worden. Eine Abmeldung ist bei Verlegung der Hauptwohnung von A nach B nicht mehr notwendig. Die Länder haben 2 Jahre Zeit diese Änderung in ihrem eigenen Meldegesetz zu verankern. Diese Zeit ist nun abgelaufen. Die Einwohnerämter in Bayern dürften also keine Abmeldebestätigung mehr verlangen, wenn man die Hauptwohnung von A nach B verlegt (die Meldebehörden regeln das nun unter sich).
Nebenwohnungen müssen natürlich immer noch abgemeldet werden. Eine Abmeldung ist auch noch notwendig wenn eine bereits bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung wird (durch Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung).
Gruß
Petra