Eine Person hält sich überwiegend an einem anderen Ort auf, an dem er gemeldet ist. Sein Kfz wird überwiegend an dem Ort genutzt wo er sich aufhält. Die Post soll aber nachwie vor an die Meldeadresse geschickt werden. Muss hier eine Meldung für Zweitwohnung erfolgen? Es geht um die KFZ-Zulassung. Die Post würde von vertrauenswürdigen Personen in Empfang genommen werden.
Das Kfz muss am Hauptwohnsitz angemeldet werden.
Hallo,
Das Kfz muss am Hauptwohnsitz angemeldet werden.
Zumindest, wenn es kein Firmenwagen ist.
Und der Hauptwohnsitz ist in aller Regel dort zu nehmen, wo man sich überwiegend aufhält.
Cu Rene
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