jemand hat, sagen wir mal, ein paar millionen geerbt, genug um von den zinsen leben zu können. sofort meldet er sich aus deutschland ab, in ein außereuropäisches land mit dem ein doppelbesteuerungsabkommen besteht. obwohl sein geld bei einer deutschen bank verwaltet wird, zahlt er in deutschland keine steuern. er zahlt auch in dem land, wo er gemeldet ist, keine steuern, denn dort sind die kontrollen lax und sein lebenaufwand ist unauffällig. angenommen, jetzt zöge es ihn in ein anderes europäisches land. er mietet dort eine wohnung, allerdings ohne sich anzumelden, er lebt unauffällig vor sich hin, und vor allen dingen, er arbeitet nicht.
wie wollen sie den burschen denn drankriegen?
seine einreisen über flughäfen? das könnte er jeweils kontern mit einem kurzbesuch und weiterreise mit dem zug.
über geldauszahlungen an geldautomaten, oder überweisungen in das land? das müßte doch dem datenschutz unterliegen?
gibt es denn da nicht eine europäische behörde, die sich um solche fälle kümmert?
oder hat der einfach den dreh gefunden?
ein außereuropäisches land mit dem ein
doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Im DBA mal nach einer Rückgriffklausel suchen.
ein außereuropäisches land mit dem ein
doppelbesteuerungsabkommen besteht.Im DBA mal nach einer Rückgriffklausel suchen.
gibt’s im DBA mit Rußland nicht.
gibt’s im DBA mit Rußland nicht.
Glück gehabt.
gibt’s im DBA mit Rußland nicht.
Glück gehabt.
Verzeihen Sie, das hab ich nicht ganz verstanden. Was würde eine Rückgriffsklausel denn bewirken?
gibt’s im DBA mit Rußland nicht.
Glück gehabt.
Verzeihen Sie, das hab ich nicht ganz verstanden. Was würde
eine Rückgriffsklausel denn bewirken?
Wenn aus Gründen irgendwelcher Art im DBA-Partnerland keine Steuern
bezahlt werden, fällt die Steuerhoheit wieder an die BRD.
Falls sich der betreffende Steuerschuldner dann nie wieder in der EU
blicken lässt und es kein Auslieferungsabkommen bezüglich
Steuerschulden mit D gibt - auch Glück gehabt.
Allerdings letztendlich nur interessant, wenn es um entsprechende
Beträge geht.
Für Peanuts wird in der Regel kein Faß aufgemacht.
Für Peanuts wird in der Regel kein Faß aufgemacht.
Ein Faß kann ja auch nur aufmachen, wer Informationen hat. Mir hat ein Herr aus der Wirtschaft versichert, daß zwischen D und RUS keine Informationen mehr ausgetauscht werden. Die Deutschen hätten das gemäß DBA zuerst getan, dann aber schnell gemerkt, daß die vertraulichen Informationen sofort auf dem Marktplatz angeboten wurden. Seitdem ist Schicht. Und die Russen haben natürlich sofort nachgezogen, Retourkutsche.
Viel wichtiger wäre aber die Frage, ob anhand von Kontobewegungen oder Ein- und Ausreise europaweit ein Datenprofil erstellt wird, sprich, ob die einen anhand der Einreise aufmerksam werden, dann die Deutschen kontaktieren, um gemeinsam festzustellen, daß der Betreffende offenbar nicht mehr in Rußland weilt?
Oder ist das (noch) Zukunftsmusik?