Wohnsitz zu spät ummelden

Hi,

habe folgendes Problem: ich bin bereits vor ein paar Monaten in eine neue Wohnung gezogen und habe mich bis jetzt noch nicht im Bürgerbüro umgemeldet. Wollte das jetzt endlich mal machen und habe online geschaut, welche Unterlagen ich mitnehmen muss usw. Dabei habe ich gesehen, dass man sich innerhalb von 2 Wochen nachdem man umgezogen ist ummelden muss :anguished:

Mir war das nicht bewusst und das Problem ist, ich kann nicht schwindeln und sagen ich würde erst 2 Wochen dort wohnen, weil ich meinen Mietvertrag mitbringen muss um beweisen zu können, dass ich tatsächlich dort wohne :frowning:

Kann mir jemand sagen, wie ich das jetzt am Besten löse? Habe mir überlegt vielleicht zu sagen, dass ich eine Zeit lang im Ausland war und davor noch im alten Zuhause gewohnt habe aber die neue Wohnung schonmal mieten musste weil sie sonst jemand anderes genommen hätte oder so… Ist das sinnvoll?^^

Würde mich über Hilfe freuen!

lg, nala

Nicht irgendwelches Zeugs zusammenschwindeln, das die Leute vom Bürgerbüro schon zigmal gehört haben, sondern bissle Zerknirschung zeigen und reumütig versprechen, dass das künftig nie mehr vorkommen wird. Vor allem auch Verständnis dafür heucheln, dass das deutsche Einwohnermeldewesen das wesentliche Fundament der FDGO ist.

Dann wird nicht mal ein OWi-Verfahren eingeleitet, wo man bei der Anhörung noch schriftlich Zerknirschung zeigen muss, sondern die Chose ist gleich von vornherein vom Tisch.

Schöne Grüße

MM

  • falls auf der anderen Seite des Tresens einer vom Typ „jovialer Herr in den besten Jahren“ sitzt, vielleicht auch noch von schräg unten ankucken und fragen, ob Du jetzt ins Gefängnis musst. Dann ist seine Guter-Onkel-Ader angesprochen.

Auf keinen Fall lügen, sondern dazu stehen, dass man es verschusselt hat. Ich meine, mehr als ehrlich sein und wirklich bezeugen, dass du es nicht mit Absicht gemacht hast, kannst du nicht.

Wenn dann eine Strafe auf dich zukommt (und ja, leider gibt’s da gerne mal Strafen für so was), dann muss man damit leben. Aber schlimmer wäre es, sich nicht umzumelden oder anderweitig zu warten - jetzt bist du ja informiert und ab sofort gilt’s quasi als vorsätzlich.

Hallo,

Die im Bürgerbüro haben schon alles gehört und gesehen. Ich weiß zwar nicht wofür du da den Mietvertrag mitbringen musst (du brauchst lediglich eine Unterschrift vom Vermieter), aber Lügen würde ich mir gleich abschminken. Normalerweise kommt auch nichts auf dich zu außer GEZ nachzahlen.

Grüße

Servus,

NEIN, NIE IM LEBEN!!! einself!!

Für eine Ordnungswidrigkeit gibt es keine, ich wiederhole NIEMALS NICHT KEINE STRAFE!!

Und bei Ordnungswidrigkeiten spielt übrigens Vorsatz genau keine Rolle, und das gescheydte „quasi“ darfst Du knicken.

Warum schreibst Du denn eigentlich so ein Zeug?

Grübelt

MM

Die Antwort auf die Frage, ob Du mit einem Bußgeld rechnen musst oder nicht, lässt sich recht gut ermitteln, wenn man die Einführung dieser Regelung im zeitlichen Kontext betrachtet. Mit der 2-Woche-Regeleung wurde gleichzeitig die Pflicht zur Vorlage eines Mietvertrages eingeführt. Der Grund für diese kurzfristige Änderung mit empfindlichen Strafen, ist auf die aktuelle Situation der Flüchtlinge zurückzuführen. Denn mittlerweile ist es der Polizei oftmals kaum noch möglich die ordnungsgemäß gemeldeten Personen in den Wohnungen anzutreffen, weil in diesen Kreisen ein ständiges Kommen und Gehen ist, dass auch noch mit Pässe-Tausch (bei ähnlich aussehenden Familienmitgliedern) das Aufgreifen erschwert. Diese Personengruppen sollen durch die Neuregelung besser ermittelbar werden. Zumal aufgrund der Verschärfung auch die Auszahlung von Sozial- oder Asylleistungen künftig daran gekoppelt werden kann, was bislang nicht ohne weiteres möglich war.

Vor dem Hintergrund der Verschärfung des Melderechts, kannst Du ganz getrost die Wahrheit erzählen, da Dein Meldeversäumnis ja nicht der gleichen Liga spielt, wie das von Flüchtlingen z.B.