Wohnsitz

Hallo,

jemand hat von seiner Mutter ein Haus über eine Schenkung bekommen. Er ist im Grundbuch und bei Gericht als Besitzer eingetragen. Derjenige ist jetzt in eine Mietwohnung in einen anderen Ort umgezogen. Kann man woanders seinen Erstwohnsitz anmelden (sich also ummelden), wenn man schon als Besitzer eines Hauses eingetragen ist. Oder sollte man die Mietwohnung als Zweitwohnsitz anmelden (auch wenn man eigentlich immer nur dort ist)?

Gruß Jekyll

Hi,
der Erstwohnsitz ist dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.
Es ist nicht Pflicht, in seinem eigenen Haus auch zu wohnen und dort gemeldet zu sein.

Gruß
HaWeThie

Tagchen,
natürlich kannst du dich ummelden, auch wenn du ein Haus in einer anderen Stadt besitzt. Was sollen denn die Leute tun die zwei oder mehr Häuser haben ?

Als Hausbesitzer bist du nicht verpflichtet in dem Haus auch zu wohnen; du könntest es ja auch vermieten …

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